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Fachempfehlung zur 2. Boosterimpfung
Zweite Auffrischimpfung auch für Schwangere und Stillende?
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften eine Empfehlung zur „2. Boosterimpfung für Schwangere und Stillende“ herausgegeben: Die vierte COVID-19-Impfung kann demnach nicht für alle Schwangeren und Stillenden empfohlen werden.
In Großbritannien ist laut der Nachrichtenagentur dpa die „Frühlingsbooster“-Kampagne gestartet. Über 75-Jährige können seit Montag eine weitere Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Auch Bewohner von Altenheimen sowie über 12-Jährige mit Immunschwächen dürfen sich für den „Spring Booster“ melden, der sechs Monate nach der dritten Impfung angeboten wird.
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Auch in Deutschland empfiehlt die STIKO die zweite Corona-Auffrischimpfung für gefährdete Personen. Und auch Schwangere gelten prinzipiell als gefährdet für einen schweren COVID-19-Verlauf, allerdings: auch im Sinne eines vierten Boosters beziehungsweise einer zweiten Auffrischimpfung?
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat sich vergangene Woche zu dieser Frage geäußert: „Eine generelle Empfehlung für eine 2. Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden zum Schutz vor COVID-19 wird nicht ausgesprochen“, heißt es dort. Jedoch ist „bei individuellen Risiken entsprechend vorhandener Grunderkrankungen oder Expositionsrisiken“ eine Auffrischung ab dem 2. Trimenon und ab drei Monaten nach der ersten Auffrischung grundsätzlich möglich, heißt es. Allerdings nur, wenn keine SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Auffrischung vorlag. Außerdem sollte bei Immundefizienz oder Tätigkeit in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen „im Sinne der STIKO-Empfehlung“ die zweite Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden. Denn konkret empfiehlt die STIKO die zweite Auffrischimpfung für:
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen Tätige (insbesondere bei direktem Patient:innen- und Bewohner:innenkontakt)
Laut STIKO soll die zweite Auffrischimpfung bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung wie in England frühestens nach sechs Monaten erhalten. Nach einer Durchbruchinfektion trotz Drittimpfung braucht es jedoch (noch) keine weitere Auffrischung.
Individuelle Impfentscheidung auf Wunsch
Sollte sich eine Schwangere oder Stillende ohne Risiko eine vierte Impfung wünschen, könne auch nach Aufklärung über den „zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz“ eine zweite Boosterimpfung als individuelle Impfentscheidung erfolgen, erklärt die DGGG.
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Die gesamte Fachempfehlung ist auf der Webseite der DGGG abrufbar. Dort heißt es zum Hintergrund der Empfehlung, dass zur zweiten Auffrischungsimpfung bei Schwangeren und Stillenden, „wie zu erwarten“, noch keine wissenschaftlichen Daten existieren. Die erste Auffrischungsimpfung in der Schwangerschaft sei aufgrund des erhöhten Risikos der Schwangeren und der Schwangerschaft für und durch einen schweren COVID-19-Verlauf begründet worden.
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