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Während Versorgungsengpass
Vdek: Genehmigungspflicht für Tamoxifen-Einzelimporte entfällt
Der Tamoxifen-Engpass dauert noch bis mindestens Mai 2022. Damit bis dahin alle Patient:innen versorgt werden können, müssen alle die beschlossenen Maßnahmen befolgen. Dazu zählt auf Seiten der Apotheker:innen vor allem die Abgabe nur einzelner kleiner Packungsgrößen. Die Ersatzkassen machen nun auf die Möglichkeit des Auseinzelns aufmerksam und haben zudem die Genehmigungspflicht für Einzelimporte und deren Beschaffungskosten aufgehoben.
Stuttgart – 25.03.2022, 14:15 Uhr

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Tamoxifen: Einmal und nicht fünfmal 20 Tabletten abgeben!
In Apotheken und Arztpraxen dürfte mittlerweile gut bekannt sein, dass bei dem Arzneimittel Tamoxifen nicht nur ein Lieferengpass, sondern ein echter Versorgungsengpass besteht. Entsprechend hat das BfArM Maßnahmen empfohlen und Importe organisiert, um die Patient:innen weiter versorgen zu können. Dazu gehört die klare Empfehlung, nur noch kleine Packungsgrößen abzugeben. Doch das wird in der Praxis offenbar teils fragwürdig frei ausgelegt.
Muss man Tamoxifen-Importe genehmigen lassen?
Indem das Bundesgesundheitsministerium für Tamoxifen den Versorgungsmangel nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz erklärt hat, hat es den Weg geebnet, Arzneimittel mit dem antineoplastischen Arzneimittel, das bei Brustkrebs eingesetzt wird, zu importieren. Normalerweise ist das für Präparate, die hierzulande zugelassen sind, nicht möglich. Doch wie sieht das eigentlich mit der Genehmigungspflicht aus? Ist die ausgesetzt?
Alternative Präparate wegen Lieferengpass – übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Der Versorgungsmangel mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln ist mittlerweile offiziell bekannt gegeben worden, und die Apotheken sind dabei, ihre letzten Packungen Tamoxifen an die Patient:innen abzugeben. Besteht dabei die Gefahr, dass Patient:innen, Ärzt:innen oder Apotheker:innen auf zusätzlich anfallenden Kosten sitzen bleiben?