Gesundheitsministerkonferenz

Lauterbach fordert von Ländern Umsetzung der Hotspot-Regeln ein

Berlin - 28.03.2022, 17:30 Uhr

Karl Lauterbach verteidigt die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. (Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen)

Karl Lauterbach verteidigt die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. (Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen)


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach räumt ein: Die Coronalage ist unbefriedigend. Die Fallzahlen sind noch immer hoch, die Kliniken teilweise stark belastet. Dennoch verteidigt er die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Dem Wunsch einiger Länder, diese nochmals anzufassen oder die Übergangsfrist zu verlängern, erteilte er heute eine deutliche Absage. Vielmehr seien die Länder jetzt gefordert, die neuen Hotspot-Regeln anzuwenden – so wie es Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits tun.  

Die Stimmung bei der heutigen Gesundheitsministerkonferenz war nach den Worten des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach „konfliktgeladen“. Einige Bundesländer haben ein massives Problem mit den seit einer guten Woche geltenden Neuerungen im Infektionsschutzgesetz. Dieses bietet nur noch die Rechtsgrundlage für eine gestutzte Masken- und Testpflicht als Basismaßnahmen – allerdings sieht es durchaus vor, dass die Länder in sogenannten Hotspots schärfere Maßnahmen anordnen können. Damit den Landesparlamenten Zeit bleibt, diese neuen Maßnahmen zu ergreifen, dürfen die Länder noch bis zum 2. April ihre auf der alten Rechtsgrundlage beruhenden Schutzmaßnahmen anwenden. Schon vergangene Woche forderten fünf Länder eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere vier Wochen. NRW, das Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sahen noch zu viele offene Fragen bei der Umsetzung der Hotspot-Regelung.

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Doch diesem Ansinnen erteilte Lauterbach nun eine klare Absage: Ein entsprechender Antrag habe heute keine Mehrheit gefunden, betonte er bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Konferenz. Das Infektionsschutzgesetz bleibe die Grundlage für die Maßnahmen der nächsten Wochen und Monate. „Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert – und zwar nicht im Sinne eines Vorwurfs –, die Hotspot-Regelung auch zu nutzen“, sagte der Minister. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben diese Vorbereitungen bereits getroffen. Lauterbach betonte erneut, dass auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt werden könne, wenn dort eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung drohe – es müsse nicht ein einzelner Kreis oder eine Stadt sein. Der Minister ist überzeugt: „Wenn wir die Hotspot-Regelung nutzen, wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen“. Dies würde dann seiner Meinung nach auch dazu führen, dass mehr Menschen freiwillig weiter Masken gebrauchen. 

Dass die bisherigen strengeren Regelungen inklusive einer nationalen Maskenpflicht nicht mehr greifen, habe rechtliche Gründe, keine politischen, betonte der Minister. Wenn es keine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie gebe, seien auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar. Lauterbach sieht keinen Grund, nicht auf die hier zugrundeliegende rechtliche Einschätzung des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) zu vertrauen. Eine bundesweite Maskenpflicht habe er vor diesem Hintergrund nicht verhandeln können – auch wenn er selbst sie noch für sinnvoll halte. Es handele sich schließlich um eine „kleine Begrenzung der Freiheit für den Einzelnen, die aber einen großen Unterschied für alle machen kann“. Doch dies sei nach rechtlicher Prüfung eben nicht machbar gewesen. 

Es geht nun also um lokale Maßnahmen. Lauterbach betonte, dass die Überlastung des Gesundheitssystems nur drohen müsse, damit die Länder aktiv werden können – sie müsse nicht etwa belegt sein. Messen könne man dies zum Beispiel an der Absage planbarer Eingriffe in Krankenhäuser, einer gefährdeten Notfallversorgung, einer Unterschreitung von Untergrenzen in der Pflege oder der Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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