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Gesundheitsministerkonferenz
Länder: RKI soll Quarantäne-Regeln prüfen
Was die Verlängerung bundesweiter Corona-Schutzmaßnahmen betrifft, knirschte es gestern bei der Gesundheitsministerkonferenz. Einig wurden sich die Länderminister:innen und der Bundesgesundheitsminister jedoch, dass Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unbürokratisch medizinisch versorgt werden sollen. Überdies forderten die Länder, die Quarantäneregeln auf den Prüfstand zu stellen.
Gestern Nachmittag hatten sich die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einer Konferenz zusammengeschaltet. Es ging um das weitere Vorgehen in der Coronakrise sowie die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine. Kein Gehör beim Bundesminister fanden die Länder, die sich für eine Verlängerung der Übergangsfristen bei den Schutzmaßnahmen ausgesprochen haben. Vielmehr appellierte Lauterbach nochmals eindringlich an die Länder, die neuen Hotspot-Regelungen im Infektionsschutzgesetz zu nutzen.
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Mit auf den Weg gegeben haben die Länderkollegen und -kolleginnen dem Bundesgesundheitsminister jedoch, dass der Bund die Quarantäne- und Isolationsregeln in Zusammenhang mit dem Coronavirus fachlich überprüfen und bewerten lassen soll. Ob und wie lange ist eine Absonderung von Infizierten sowie von Kontaktpersonen in der jetzigen Pandemiephase tatsächlich nötig? Das Bundesgesundheitsministerium soll zeitnah das Robert Koch-Institut (RKI) mit dieser Prüfung beauftragen, heißt es in einem gestern gefassten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Dazu soll sich das RKI mit den Ländern abstimmen.
Im Januar hatte das RKI mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante empfohlen, dass sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolierung von Infizierten grundsätzlich an einer Sieben-Tage-Regel orientieren sollten. Nach sieben Tagen können sich Betroffene freitesten. Ohne abschließenden Test dauern Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage. Für die Umsetzung der Regeln sind die Länder zuständig.
Geflüchtete: Festlegungen zu Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung sollen kommen
Weiterhin haben sich die Minister:innen und Senator:innen der Länder mit Lauterbach auf einen schnellen und möglichst unbürokratischen Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine verständigt. Man sei sich einig, dass ein schneller und niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer Versorgung sichergestellt werden müsse, heißt es in einer Pressemitteilung. Geschehen soll dies „durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen“.
Auch die ABDA hatte vergangene Woche klare rechtliche Rahmenbedingungen gefordert. Mangels einer bundeseinheitlichen Regelung müssten die Landesregierungen und deren beauftragte Behörden dringend eigene Verfahren zur Kostenträgerschaft und Rezeptabrechnung bei verordneten Medikamenten etablieren.
Allzu konkret klingt es seitens der Gesundheitsministerkonferenz allerdings noch nicht. Versprochen wird nur, dass alles möglichst unbürokratisch laufen soll und Bund und Länder deshalb Festlegungen zu Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung treffen werden.
Masernimpfung im Impfzentrum
Der Bund wird zudem gebeten, kurzfristig pragmatische Lösungen zu finden, die es den Ländern ermöglichen, die bereits bestehende staatliche Impf-Infrastruktur zu nutzen, um Geflüchteten Impfangebote zu machen, die über die Corona-Schutzimpfungen hinausgehen. Möglichst bis zum 1. April 2022 soll das BMG Regelungen treffen, damit die Impfzentren, -stellen und -teams auch andere Impfstoffe, insbesondere für die Masernschutzimpfung, beziehen und verabreichen können.
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