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Ärztliche Abgabe von Paxlovid
Lauterbach: Keine Ausweitung des Dispensierrechts
Bis Karfreitag durften Ärzte für das Dispensieren von Paxlovid eine Vergütung abrechnen. Damit ist mittlerweile Schluss. Die ärztliche Abgabe an sich soll aber „aus Sicherheitsgründen“ bis zum Jahresende erhalten bleiben. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte der ABDA jedoch zu, dass es eine Ausweitung des ärztlichen Dispensierrechts nicht geben werde.
Berlin – 18.04.2023, 10:15 Uhr

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Lauterbach: Keine Ausweitung des Dispensierrechts
Bis Karfreitag durften Ärzte für das Dispensieren von Paxlovid eine Vergütung abrechnen. Damit ist mittlerweile Schluss. Die ärztliche Abgabe an sich soll aber „aus Sicherheitsgründen“ bis zum Jahresende erhalten bleiben. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte der ABDA jedoch zu, dass es eine Ausweitung des ärztlichen Dispensierrechts nicht geben werde.
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Neben zahlreichen Regelungen rund um die Lieferengpässe soll mit dem Engpassgesetz, das am heutigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, der im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Pflichttext genderkonform gestaltet werden. Wie im Referentenentwurf wird die Apotheke aber nur als Institution benannt. Diesbezügliche Änderungswünsche der ABDA wurden also ignoriert.