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Tipps der ABDA
Apotheker aus der Ukraine: Wie kann man sie in der Apotheke einbinden?
Unter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen befindet sich auch pharmazeutisches Personal – Apotheker:innen und PTA. Da die Ukraine ein Drittstaat ist, wird die Ausbildung aber nicht ohne Weiteres anerkannt. Approbierte müssen zum Beispiel erst ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor sie ihren Beruf hier ausüben können – das dauert seine Zeit. Doch auch in der Zwischenzeit gibt es Möglichkeiten, die Apotheke kennenzulernen und sogar Geld zu verdienen.
Fast 300.000 Menschen sind seit Beginn des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen. Etwa die Hälfte davon sind Schätzungen zufolge Jugendliche und Kinder. Wie viele der Geflüchteten bereits in Deutschland arbeiten oder bald auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden, weiß das Bundesarbeitsministerium einem Bericht der Tagesschau zufolge nicht. Fakt ist aber: Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dass die Neuankömmlinge möglichst schnell auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen.
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Aber was muss man genau tun, wenn man Apotheker:innen aus der Ukraine bei sich in der Apotheke beschäftigen möchte? Klar ist: Um regulär den Apothekerberuf ausüben zu können, müssen die ukrainischen Kolleg:innen wie alle, die ihre Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben, das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen. Auch gibt es die Möglichkeit, zunächst eine auf bis zu zwei Jahre befristete Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs („Apotheker:in unter Aufsicht“) zu beantragen. Ausführliche Infos dazu stellt die ABDA auf ihrer Webseite in deutscher und englischer Sprache zu Verfügung.
Doch selbst wenn es gelingt, bürokratische Hürden möglichst gering zu halten – so dürfte beispielsweise ein aktueller Strafregisterauszug aus der Heimat, der für die Beantragung der Berufserlaubnis notwendig ist, aus Kriegsgebieten nicht leicht zu beschaffen sein –, dauert das ganze eine Weile. Vor allem auch deswegen, weil allgemeine Deutschkenntnisse und Fachsprachenkenntnisse erlernt und nachgewiesen werden müssen.
Keine pharmazeutischen Tätigkeiten
Bis das geschafft ist, können die Kolleg:innen aber durchaus schon Apothekenluft schnuppern. Die ABDA schreibt dazu auf ihrer Webseite, dass auch ohne bereits erfolgte Anerkennung als Apotheker:in die Möglichkeit besteht, in einer Apotheke tätig zu werden. Bei einer Hospitation könne man zum Beispiel dem Apothekenteam einfach „über die Schulter“ schauen, aber selber nicht aktiv pharmazeutisch mitarbeiten. Man könne die Kolleginnen und Kollegen bei der Beratung von Patientinnen und Patienten beobachten, sich mit Arzneimittelpackungen, Fachinformationen und Fachliteratur beschäftigen und allgemein die Arbeitsabläufe in deutschen Apotheken kennenlernen. Als Hospitant:in gehöre man aber nicht zum pharmazeutischen Personal und dürfe daher keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel keine Arzneimittel abgeben, prüfen oder herstellen.
6 Kommentare
Kleine Korrektur
von Iwona Kopeć am 02.04.2022 um 17:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Antwort ratatosk
von apotheker63 am 01.04.2022 um 10:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Apotheker aus der Ukraine
von S.Fath am 31.03.2022 um 20:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Apotheker aus der Ukraine
von ratatosk am 01.04.2022 um 10:23 Uhr
AW: Industrialapoteker aus der Ukraine
von Azzawi am 07.04.2022 um 19:02 Uhr
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