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DAV-Frühinformationen
Wieder etwas mehr Rezepte im Februar
Die Gesetzliche Krankenversicherung hat im Februar 2022 gut 3,6 Milliarden Euro für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) ausgegeben – Rabattverträge noch nicht eingerechnet. Das ist ein Plus von 6,3 Prozent gegenüber Februar 2021. Das Wachstum ist damit gegenüber den vergangenen Monaten etwas abgeflaut. Auch die Zuwächse bei den Impfstoffausgaben sanken.
Im vergangenen Jahr lag das GKV-Ausgabenwachstum bei Arzneimitteln ohne Impfstoffe im Schnitt bei 10,1 Prozent. Im Januar 2022 waren die Arzneimittelkosten der Kassen noch um 7,2 Prozent geklettert. Im Februar dieses Jahres war es nach den jüngsten Frühinformationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ein Plus von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresvergleichsmonat. Zugleich nahm die Zahl der Rezepte um 5,2 Prozent zu. Für die ersten beiden Monate des Jahres 2022 liegt das durchschnittliche Wachstum bei den GKV-Arzneimittelausgaben nun bei 6,8 Prozent und bei den Rezeptzahlen bei 5,5 Prozent. Was die für die Apothekenhonorierung wichtigen Rezeptzahlen betrifft, ist zu berücksichtigen, dass diese Anfang 2021 im zweistelligen Bereich gesunken waren – das Plus erscheint vor diesem Hintergrund nach wie vor bescheiden.
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Die Ausgaben der Krankenkassen für Impfstoffe sind im Februar 2022 nur noch um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Im Mittel der ersten zwei Monate dieses Jahres haben sie sich damit um 26,2 Prozent erhöht – denn im Januar lag der Zuwachs noch bei 50,5 Prozent. Ein Umstand, den der DAV unter anderem auf die vermehrte Abgabe von Herpes-Zoster-Impfstoffen zurückführte. Absolut gaben die Kassen im Februar dieses Jahres 134,63 Millionen Euro für Impfstoffe aus.
Wichtig: In diesen Zahlen sind die Einsparungen der Krankenkasse durch Rabattverträge mit den pharmazeutischen Unternehmen nicht enthalten. Im Jahr 2021 erreichten diese einen erneuten Rekordwert. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen beliefen sie sich auf knapp 5,1 Milliarden Euro. Dass die Apotheken dank der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Rabattarzneien im Fall der Nichtverfügbarkeit leichter austauschen konnten, schmälerte die Einsparungen der Kassen also offensichtlich nicht.
2 Kommentare
keine Ahnung
von Karl Friedrich Müller am 31.03.2022 um 16:01 Uhr
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