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Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Neue Quarantäne-Regeln ab 1. Mai – Isolation wird freiwillig
Bund und Länder haben sich am gestrigen Montag auf neue Quarantäneregeln für SARS-CoV-2-Infizierte und deren Kontaktpersonen geeinigt: Ihnen wird künftig „dringend empfohlen“, sich für mindestens fünf Tage in Isolation zu begeben und anschließend Schnelltests zu machen, bis sie negativ sind. Strengere Vorgaben bleiben für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege.
Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) am gestrigen Montag mitteilte. Infizierten wird demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden – für Kontaktpersonen von Infizierten soll Entsprechendes gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Eine Verschärfung wäre diese Neuregelung allerdings für Geboosterte, vollständig Geimpfte, Genesene sowie Personen, bei denen die Infektion oder vollständige Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Denn diese waren bislang gänzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen.
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Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück.
Konkret sollen sich Infizierte demnach der „dringenden Empfehlung“ zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann – beginnend nach fünf Tagen – Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt, dass sie selbstständig Kontakte reduzieren sollen – vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Ausnahmen für Medizin und Pflege
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. „Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen“, fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle und Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.
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