„S1-Leitlinie: Sie fasst Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten zusammen. Das Wissen wird aber nicht systematisch zusammengetragen und bewertet. S1-Leitlinien sind daher nur wenig verlässlich.“
(Quelle: www.gesundheitsinformation.de)
CGRP-Antikörper sind noch gar nicht so lange Teil der Migräne-Leitlinie. Nun wurde die neue Arzneimittelklasse zur Prophylaxe auch in die Leitlinie „Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln“ aufgenommen. Denn Topiramat, Onabotulinumtoxin A und die monoklonalen Antikörper sollen auch während eines bestehenden Medikamenten-Übergebrauchs bei Migräne wirksam sein.
Bis Mai 2021 war die letzte S1-Leitlinie zu „Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln (Medication Overuse Headache = MOH)“ gültig gewesen, jetzt ist eine Überarbeitung erschienen. Wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) mitteilt, haben verschiedene neue Erkenntnisse die Überarbeitung notwendig gemacht.
„S1-Leitlinie: Sie fasst Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten zusammen. Das Wissen wird aber nicht systematisch zusammengetragen und bewertet. S1-Leitlinien sind daher nur wenig verlässlich.“
(Quelle: www.gesundheitsinformation.de)
So habe sich – neben einer weiteren Spezifizierung der Arzneimittel, die einen Kopfschmerz durch Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln (Medication Overuse Headache, MOH) hervorrufen können – gezeigt, dass die monoklonalen Antikörper gegen CGRP oder den CGRP-Rezeptor, ebenso wie Topiramat und OnabotulinumtoxinA, nicht nur in der Prophylaxe der chronischen Migräne wirksam sind, sondern auch bei Migräne-Kopfschmerzen durch Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln.
Laut der neuen Leitlinie soll MOH weiterhin nach einem Stufenschema behandelt werden, in dem die genannten Migräneprophylaktika an zweiter Stelle stehen – neu dabei die Antikörper.
Die Erfolgsrate einer solchen gestuften Therapie betrage nach sechs bis zwölf Monaten etwa 50 bis 70 Prozent. Vor allem bei Patienten und Patientinnen mit Opioid-Übergebrauch bestehe jedoch eine hohe Rückfallrate.
Auch in der bisherigen Leitlinie wurde schon nach Stufenschema vorgegangen, damals hieß es jedoch nur, dass Wirksamkeitsnachweise für Topiramat, Onabotulinumtoxin A und Amitriptylin vorliegen. Ebenso schon damals sollte bei Patient:innen mit zugrunde liegendem Kopfschmerz vom Spannungstyp die medikamentöse Prophylaxe mit Amitriptylin erfolgen.
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