Ab 1. Mai 2022

Keine Schnelltests mehr in bayerischen Kitas

Berlin - 07.04.2022, 16:45 Uhr

Die Zeiten, in denen Eltern von Kita-Kindern in der Apotheke kostenlos Selbsttests abholen konnten, nähern sich ihrem Ende. (Foto: bluedesign /AdobeStock)

Die Zeiten, in denen Eltern von Kita-Kindern in der Apotheke kostenlos Selbsttests abholen konnten, nähern sich ihrem Ende. (Foto: bluedesign /AdobeStock)


Ab dem 1. Mai gibt es in bayerischen Kindergärten keine generellen Coronatests mehr. Damit werden auch die Berechtigungsscheine wegfallen, mit denen Eltern bislang noch kostenlose Selbsttests in den Apotheken abholen können. Freiwillige PCR-Pooltests sollen dagegen noch bis zum Ende des Kita-Jahres im August finanziert werden.

Bis Ende April wird die bisherige Kita-Teststrategie in Bayern fortgeführt – ab 1. Mai 2022 wird das Testkonzept an Schulen und Kindergärten im Freistaat dann neu ausgerichtet. Und zwar dahingehend, dass generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung eingestellt werden. Dies hat der Bayerische Ministerrat am 4. April beschlossen. Man geht davon aus, dass die Erkrankungssaison für Atemwegserreger ausklingt und der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist. 

Mit der Einstellung der Testungen ist es auch vorbei mit den Berechtigungsscheinen, die Eltern von Kita-Kindern in Bayern derzeit erhalten und die sie in Apotheken gegen Schnelltests einlösen können.

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Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) erklärte: „Unser oberstes Ziel bleibt eine sichere und verlässliche Kinderbetreuung! Deswegen haben wir nach den Osterferien unser Testkonzept noch einmal um eine Woche verlängert. Danach setzen wir auf die Eigenverantwortung der Eltern, die sich genauso wie das pädagogische Personal wieder mehr Normalität in den Kindertageseinrichtungen wünschen.“ Scharf wies überdies darauf hin, dass die freiwilligen PCR-Pooltests weiterhin bis zum Ende des Kita-Jahres im August finanziert werden.

Zur Begründung hatten der Bayerische Ministerrat und das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) am vergangenen Montag auch darauf verwiesen, dass ab diesem Zeitpunkt der Bund bei einer Corona-Infektion nur noch auf eine freiwillige Isolation setzt. In der Nacht auf Dienstag machte der Bundesgesundheitsminister in diesem Punkt aber bekanntlich eine Kehrtwende: In der Erkenntnis, dass die Aufforderung zur lediglich freiwilligen Isolation in der Öffentlichkeit fälschlicherweise als Lockerungsschritt verstanden werden könnte, korrigierte Karl Lauterbach (SPD) die gerade erst mit den Ländern vereinbarten Regeln. Stattdessen sollten die Gesundheitsämter nur noch im Hinblick auf die Kontaktpersonen von Infizierten entlastet werden. Für Infizierte sollen sie hingegen weiterhin die Isolation anordnen.

Auf Nachfrage der DAZ beim StMAS, ob nach diesem Umschwung an dem Beschluss von Montag festgehalten werde, hieß es, dass die Testnachweispflicht mit Ablauf des April 2022 enden werde. Man bleibt also bei der getroffenen Entscheidung und verweist darauf, dass kranke Kinder unabhängig davon, ob die Isolation verpflichtend oder freiwillig ausgestaltet ist, nicht in der Kita betreut werden sollten. Zudem entfielen jedenfalls die Vorgaben zu Quarantäneregelungen. „Im Übrigen bleiben aber die weiteren Entwicklungen abzuwarten, insbesondere die Vorgaben des Bundes.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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