Mitte März warb Shop Apotheke bereits mit einer Videosprechstunde, in der sich gesetzlich Versicherte Arzneimittel per E-Rezept zulasten ihrer Krankenkassen ausstellen lassen können. Dies in Kombination mit einem Partnerapothekennetz und der entsprechenden Logistik durch First A auf der „letzten Meile“, bietet alles aus einer Hand. Wieso soll also der gut eingestellte Patient dann noch für seine Dauermedikation erst in die Arztpraxis und dann in die Apotheke vor Ort gehen, wenn er beides bequem von der Couch aus erledigen kann? Fraglich bleibt, ob die bisherigen Partnerapotheken von First A nun auch Teil des Shop-Apotheke-Netzwerks werden wollen.
Auch pharmazeutische Dienstleistungen im Blick
Mit der Einführung der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen war Hoffnung aufgekeimt, dass die Apotheken vor Ort ein neues Alleinstellungsmerkmal gewinnen könnten. First A hat mit einem PCR-Test-Angebot bereits Fantasie für mehr geboten. Der Patient kann via App den Abstrich zu sich nach Hause bestellen und muss nicht zur Teststelle kommen. Ein ähnliches Angebot wäre auch für andere honorierte pharmazeutische Dienstleistungen langfristig bestimmt im Bereich des Möglichen und der Vertrieb dank der Kundendaten ein Kinderspiel.
Fremdbesitzverbot ein Grund, aber (k)ein Hindernis?
Die einzige Lücke zwischen dem ausländischen Versandhändler, der Videosprechstunde und dem regionalen Plattformlieferdienst ist noch das „Arzneimittellager“ vor Ort, das aktuell durch Partnerapotheken aufgrund des Fremdbesitzverbots kompensiert werden muss. Doch wie austauschbar ist eine Vor-Ort-Apotheke in einer solchen Partnerstruktur, die bereits Videosprechstunde, E-Rezept, Versandhandel und Schnelllieferdienst aus einer Hand anbieten kann? Und ist nun der Gesetzgeber gefordert, ordnungspolitische Regelungen zu erlassen, die den neuen digitalen europäischen Gesundheitsmarkt im Sinne der Arzneimittel- und Patientensicherheit reguliert?
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