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Nachhaltige Teststrategie gefordert
BÄK-Pandemierat will Arztvorbehalt bei Tests auf SARS-CoV-2 wiederherstellen
Der Pandemierat der Bundesärztekammer macht sich dafür stark, die Ende Juni auslaufende Testverordnung zu verlängern und anzupassen. Es gelte jetzt, eine nachhaltige und vorausschauende Strategie für den Herbst und Winter zu entwickeln. Zudem pochen die Mediziner:innen darauf, den Arztvorbehalt bei den Tests auf SARS-CoV-2 wiederherzustellen, sprich: Apotheken und andere Einrichtungen sollen nicht mehr testen dürfen.
Die Uhr tickt: Nach aktuellem Stand läuft die Coronavirus-Testverordnung (TestV) Ende Juni aus. Auf Basis dieser Verordnung bieten auch viele Apotheken Bürgertests an. Doch wie soll es über den Juni hinaus weitergehen?
Mit dieser Frage muss sich aktuell das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) befassen. Offenbar keine leichte Mission: Ende März kursierten verschiedene Entwürfe zur Anpassung der Verordnung. Einer sah vor, alle Testansprüche zum 31. Mai auslaufen zu lassen, ein anderer, die kostenlosen Bürgertests zum Juni hin abzuschaffen und Tests auf Staatskosten nur noch in bestimmten Fällen weiterhin zu ermöglichen, etwa für Kinder, Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie zur Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltestergebnisses.
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Letztlich verschaffte sich das Ministerium mehr Zeit und verlängerte die TestV im Wesentlichen bis Ende Juni. Nun meldet sich der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer zu Wort: Er hat klare Vorstellungen, wie es in Sachen SARS-CoV-2-Testangebot weitergehen soll. In einem aktuellen Statement fordert die zuständige Arbeitsgruppe, für den kommenden Herbst und Winter eine nachhaltige und vorausschauende Teststrategie und Ressourcenplanung. „Die COVID-19-Pandemie erfordert weiterhin bei diagnostischen Tests eine sachgerechte Reaktion auf dynamische Entwicklungen“, heißt es in dem Papier, das die BÄK auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Aus der Erfahrung lernen
Um im dritten Pandemiejahr gewappnet zu sein für die kalte Jahreszeit, gelte es, aus „den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den zurückliegenden Infektionswellen zu lernen, um zeitnah und wirksam mit anlassbezogener niedrigschwelliger Testung die medizinisch erforderliche Diagnostik, das Kontaktpersonenmanagement und insbesondere den Schutz vulnerabler Gruppen sicherstellen zu können“.
Konkret empfehlen die Mitglieder der Arbeitsgruppe, zu denen auch die bekannte Infektiologin Professor Sandra Ciesek von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie gehört, vornehmlich Menschen mit bestehenden Vorerkrankungen, Immunsupprimierten, Senioren und anderen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen, Vorrang bei den Testungen einzuräumen. Zudem sind nach Einschätzung der Ärztinnen und Ärzte vor allem auch Personen, die in Alten- und Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern versorgt werden, mit geeigneten Testkonzepten zu schützen. PCR-Testkapazitäten müssen demnach für die im Herbst benötigten Testungen aufrechterhalten werden.
Arztvorbehalt wiederherstellen
Wichtig für die Apotheken: Der BÄK-Pandemierat spricht sich dafür aus, die Testinfrastruktur „zu professionalisieren“: Der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten sei wiederherzustellen. „SARS-CoV-2-Tests sind nur von medizinischem Fachpersonal unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchzuführen“, halten die Expertinnen und Experten fest. „Bürgertests und anlasslose Massentestungen haben im aktuellen Testkonzept keinen Platz.“ Das würde bedeuten, dass Apotheken und andere Teststellen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, keine Tests mehr anbieten dürften. Selbsttestungen durch Laien sollten dem Papier zufolge aber weiterhin möglich sein. Darüber hinaus seien die Coronavirus-Testverordnung und -Surveillanceverordnung zu verlängern.
1 Kommentar
Die Worte hör' ich wohl ...
von Dr. Ralf Schabik am 21.04.2022 um 18:36 Uhr
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