AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung 

So will das BMG die Arzneimittelversorgung in Krisenzeiten sichern

Im November läuft die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung aus. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, in Krisenzeiten bestimmte Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu lockern, um die Versorgung der Menschen mit Medikamenten sicherzustellen. Einige dieser Möglichkeiten will das BMG dauerhaft für Notlagen erhalten. Zu diesem Zweck soll jetzt die AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung angepasst werden.