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Dringende Empfehlung zur Freitestung
RKI empfiehlt kürzere Isolation
Wie erwartet hat das Robert Koch-Institut seine Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne angepasst. Demnach reichen nun in der Regel fünf Tage häuslicher Absonderung aus. Die Isolation SARS-CoV-2-Infizierter wird weiterhin vom Gesundheitsamt angeordnet, danach wird dringend eine tägliche Selbsttestung empfohlen – erst bei negativem Test soll die Isolation beendet werden.
Schon Anfang April hatten sich die Gesundheitsminister:innen der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf eine kürzere Dauer der Isolation und Quarantäne nach einer SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise Exposition verständigt. Ihr Ansatz, dass die Menschen ab 1. Mai freiwillig in Isolation gehen sollten, verstörte allerdings – und Lauterbach ruderte kurz darauf zurück: Wer Corona-infiziert ist, wird auch jetzt noch offiziell vom Gesundheitsamt in die Isolation geschickt. Doch es bleibt bei der auf fünf Tage verkürzten Dauer.
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Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden. In Bayern schwang man allerdings schon Mitte April auf die neue Regelung um – mit positiven Erfahrungen, wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) noch am gestrigen Montag bekräftigte. Die anderen Länder warteten indessen noch auf eine neue Empfehlung des Robert Koch-Instituts. Diese wurde nun gestern Abend veröffentlicht. Demnach kann die vorgeschriebene Isolation für mit SARS-CoV-2 Infizierte in der Regel schon nach fünf Tagen enden. Dazu gibt es die „dringende Empfehlung“ zur wiederholten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltests. Bis der Test negativ ist, soll die Selbstisolation aufrechterhalten werden.
Kontaktpersonen von Infizierten ist dringend empfohlen, fünf Tage lang ihre Kontakte selbstständig zu reduzieren, vor allem zu Menschen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Zudem empfiehlt das RKI dringend eine täglich (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Apothekenbeschäftigte zählen nicht dazu) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Allgemeinbevölkerung. Allerdings gibt es eine Pflicht, sich freitesten zu lassen: Bevor Infizierte ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, muss dies 48 Stunden nach Ende der Symptome geschehen – und zwar mittels Antigen-Schnelltest oder PCR. Für Kontaktpersonen gilt hier, dass vor Dienstantritt bis zum fünften Quarantäne-Tag eine tägliche Testung mit einem Antigen-Schnelltest oder per NAAT zu erfolgen hat.
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