Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte

Drogenbeauftragter kündigt Konsultationsprozess zur Cannabis-Freigabe an

Berlin - 06.05.2022, 14:15 Uhr

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert will sich jetzt zusammen mit Verbänden, Wissenschaft und Bevölkerung um die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken kümmern. (s / Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert will sich jetzt zusammen mit Verbänden, Wissenschaft und Bevölkerung um die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken kümmern. (s / Foto: IMAGO / Sven Simon)


In der zweiten Jahreshälfte 2022 will Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vorlegen. Der Bundesdrogenbeauftragte kündigt jetzt an, in die Vorbereitungen auch die Erfahrungen von Verbänden, Wissenschaft und Gesellschaft einbeziehen zu wollen. Denn noch sind viele Fragen zu klären – zum Beispiel, ob Apotheken als Verkaufsstellen infrage kommen.

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) plant umfassende fachliche Vorbereitungen für die vorgesehene kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland. Dafür werde er jetzt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und weiteren Ressorts „einen gründlichen Konsultationsprozess“ starten, kündigte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an. „Es geht darum, das Wissen und die Erfahrungen zu bündeln, aber auch Einwände und Vorbehalte sehr offen anzusprechen.“ In die Vorbereitungen sollten auch Länder, Kommunen, Verbände, Wissenschaft und die Zivilgesellschaft eingebunden werden.

„Kaum ein anderes drogenpolitisches Thema beschäftigt die Menschen seit Jahrzehnten so sehr wie Cannabis“, sagte Blienert. „Wir alle wissen, wie komplex dieses Vorhaben ist.“ Bis zum Herbst solle daher jetzt mit führenden Expertinnen und Experten über die relevantesten Fragen zum Gesundheitsschutz, zu Anbau, Lieferketten und zur Besteuerung diskutiert werden. „So unterstützen wir den Gesetzgebungsprozess fachlich und politisch durch ein gutes Fundament.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Start mit Fachgesprächen über den Sommer am Mittwoch angekündigt. In der zweiten Jahreshälfte soll dann ein Gesetzentwurf folgen. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Lauterbach machte deutlich, dass er seine ursprünglich ablehnende Position dazu revidiert habe.

Lütke (FDP): Cannabis-Verkauf auch in Apotheken denkbar

Eine Frage, die es noch zu klären gilt, ist, ob auch Apotheken als Verkaufsstellen infrage kommen. Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Kristine Lütke, steht dem offen gegenüber: Im DAZ-Interview sagte sie Mitte März, nach ihren Vorstellungen sollen sich auch Apotheken um Lizenzen bewerben können, die für den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken berechtigen.

Allerdings, so Lütke, gebe es diesbezüglich noch Abstimmungsbedarf mit den Koalitionspartnern – gemeint sein dürften insbesondere die Grünen, die eine Abgabe von Genusscannabis in den Apotheken ablehnen. Im Interview mit dem Deutschen Hanfverband sagte die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, plädierte sie für die ausschließliche Abgabe in speziellen Fachgeschäften – auch, um den Vertrieb von medizinischem Cannabis und solchem zu Genusszwecken klar voneinander zu trennen. Das Gespräch mit Georg Wurth, Chef des Deutschen Hanfverbands, gibt es auf youtube zum Nachhören – um die Apotheken geht es ab Minute 23’30.



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