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Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Overwiening: Pharmazeutische Beinfreiheit gesetzlich verankern
Das BMG will die erleichterten Abgaberegeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis in den November hinein verlängern. Das ist gut, meint ABDA-Chefin Gabriele Regina Overwiening. Noch besser wäre es aber, sie dauerhaft im Gesetz zu verankern, um Patientinnen und Patienten beim Auftreten von Lieferengpässen weiterhin schnell und unbürokratisch versorgen zu können.
Noch bis zum 25. November dieses Jahres sollen die erleichterten Abgaberegeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten. So sieht es ein aktueller Entwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor. Dann allerdings erlischt die Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz – und der Gesetzgeber wird sich entscheiden müssen, ob er die Regelungen oder Teile davon verstetigt.
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Wichtig sind die vorgesehenen Ausnahmen von den strengen Vorschriften beim Beliefern von Rezepten vor allem im Zusammenhang mit Lieferengpässen, die schon lange zu einem Dauerbrenner in den Apotheken geworden sind. Ziel der vereinfachten Abgaberegeln ist es, im Ernstfall Patientinnen und Patienten schnell und unbürokratisch in den Apotheken versorgen zu können und ihnen in Pandemiezeiten zusätzliche Wege zu ersparen.
In den Augen von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening haben sich diese Erleichterungen bewährt. Sie begrüßt es, dass der Verordnungsgeber sie nun zunächst verlängern will. „Patientinnen und Patienten in Deutschland können bei Lieferengpässen von lebenswichtigen Arzneimitteln auch künftig darauf vertrauen, in den Apotheken schnell und zuverlässig versorgt zu werden“, sagt sie laut einer ABDA-Pressemitteilung vom heutigen Dienstag. „Die Politik folgt unserem Vorschlag, die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung über den Mai hinaus bis zum November 2022 zu verlängern. Das ist ein gutes Signal.“
Weniger bürokratische Hürden gleich bessere Versorgung
Denn, so Overwiening weiter, die Apothekerinnen und Apotheker bräuchten genau diese pharmazeutische Beinfreiheit, um die seit Jahren anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam zu managen. „Die Apotheken können mit weniger bürokratischen Hürden ihre Patientinnen und Patienten besser versorgen und betreuen. Seit Beginn der Corona-Pandemie können die Apotheken dank ihres größeren Entscheidungsspielraums bei Lieferengpässen Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können bei Engpässen auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen.“
Gleichzeitig fordert die ABDA-Chefin die Politik auf, auch die Zeit nach dem 25. November in den Blick zu nehmen und die Regelungen ohne Ablaufdatum im Gesetz festzuschreiben. „So begrüßenswert die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch ist, sie gilt nur bis November. Ziel muss es bleiben, die pharmazeutische Beinfreiheit über eine Änderung im SGB V dauerhaft gesetzlich zu verankern.“
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