Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Overwiening: Pharmazeutische Beinfreiheit gesetzlich verankern

Das BMG will die erleichterten Abgaberegeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis in den November hinein verlängern. Das ist gut, meint ABDA-Chefin Gabriele Regina Overwiening. Noch besser wäre es aber, sie dauerhaft im Gesetz zu verankern, um Patientinnen und Patienten beim Auftreten von Lieferengpässen weiterhin schnell und unbürokratisch versorgen zu können.