Beschlussvorlage des BMG

E-Rezept ab September verpflichtend für alle Apotheken

11.05.2022, 17:50 Uhr

Ab 1. September soll das E-Rezept für Apotheken Pflicht werden. (c / Foto: Pharmatechnik) 

Ab 1. September soll das E-Rezept für Apotheken Pflicht werden. (c / Foto: Pharmatechnik) 


Eigentlich wollte die Gesellschafterversammlung der Gematik zu Beginn dieser Woche einen Zeitplan für das E-Rezept beschließen, das ist aber nicht geschehen. Immerhin gibt es nun einen Zeitplan für den Beschluss: Er soll am 30. Mai nachgeholt werden. Dann soll über eine Beschlussvorlage des BMG zur verpflichtenden Einführung des E-Rezepts ab 1. September abgestimmt werden.

Offenbar hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Gesellschafterversammlung der Gematik am 9. Mai noch sehr kurzfristig eine Beschlussvorlage eingebracht. Die sieht eine für alle Apotheken verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September vor. Das geht aus einem Rundschreiben der Landesapothekerverbände, unter anderem des LAV Baden-Württemberg, an die Mitglieder hervor. Demnach will das BMG, das auch Mehrheitsgesellschafter der Gematik ist, die Beschlussfassung am 30. Mai bei einer Sondergesellschafterversammlung nachholen. Es bestehen laut Rundschreiben aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes dann verbindlich beschlossen wird – und zwar in folgender zeitlicher und regionaler Stufung:

Für Apotheken verpflichtend, für Ärzte regionale Stufen

  • Zum 1. September wird das E-Rezept für alle Apotheken verbindlich eingeführt.
  • Für Ärzte und Zahnärzte gibt es regionale Stufen:
    • Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern
    • Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, die in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden.
    • Ab dem 1. Februar 2023 folgen alle restlichen Bundesländer.

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Neuer Zeitplan in dieser Woche

Der Beschluss über einen solchen Zeitplan war eigentlich schon für die Sitzung am vergangenen Montag erwartet worden. Hannes Neumann, der zuständige Produktmanager bei der Gematik, hatte ihn am vergangenen Mittwoch beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock angekündigt. 

Apotheken sollen Schulungsangebote nutzen

Der DAV weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass Apotheken die von ihrem Softwarehaus auf den jeweiligen Webseiten angebotenen Schulungsangebote nutzen sollen. Nur so könne ein reibungsloser und möglichst problemfreier Start in die Welt des E-Rezeptes praktisch gelingen, heißt es beispielsweise im Rundschreiben der LAK Baden-Württemberg.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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7 Kommentare

Alles für den Versand.

von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:42 Uhr

Bei der Einführung der Gesundheitskarte mit Chip wurde erwartet, dass zum Beispiel Rezepte dort gespeichert werden könnten. Das wäre eine günstige und einfache Methode gewesen. Der Versand allerdings außen vor. Die Apotheken lesen aus und fertig. KEIN DINA 4 Papier (Papier wird ja angeblich auch gespart, Hilfe)
Das BMG will offensichtlich die Apothekenstruktur zerstören und den Versand fördern, also musste die komplizierte und teure TI Version her. Allein das wäre doch ein Grund für Ermittlungen? Die Politik scheint unantastbar. Schon das AUf und Ab der Kurse bei den verschiedenen Meldungen zeigt, wie Abhängig der Versand von der Einführung dieser Version des eRezepts ist. Und die Standesvertretung SCHAUT ZU!!! Fördert das sogar.
Das ist unglaublich,. Auch diese zum Standeszertretungsportal verkommenen DAZ hat jede Kritikfähigkeit verloren.
Es ist nicht mehr normal, was da abgeht.

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Nanu?

von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 7:31 Uhr

Kein Kommentar?
Das wäre mal ein Grund für einen bundesweiten Streik gemeinsam von Ärzten und Apotheken. Auch wenn nicht alle mitmachen. Wenn es genug sind, wird mal drastisch vorgeführt, was die Zukunft ist.
Die Korruption im BMG schreit zum Himmel. Wurde Einfluss genommen seitens der Versender? Erst hüh (Kurse sinken), dann hott (Kurse steigen)? Insidergeschäfte dazu?
Innerhalb ein paar Tagen wird das Ruder herumgerissen? Mit der Brechstange wird eingeführt, was nicht funktioniert. Sehr merkwürdig.
Das stinkt zum Himmel.

» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten

AW: Nanu

von Basti am 12.05.2022 um 7:56 Uhr

Was genau funktioniert denn nicht?
Inzwischen läuft das eRezept ja seit mehreren Monaten, wenn es auch leider nur sehr wenig von Ärzten und Apotheken genutzt wird. Und zu Fragen nach Fehlern, gibt es oft die Aussage, dass die TI allgemein nicht funktionieren würde. Was allgemeiner kaum zu formulieren geht.

AW: Nanu

von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:13 Uhr

Hallo Basti,
ja, es gibt eine Menge Apotheken, deren Softwarehäuser noch nicht so weit sind oder trotz "Auslieferung" die Anwendung eRezept nicht funktioniert. Die Kollegen, die bisher die Möglichkeit hatten, "ready" zu sein, sind eben nicht alle Betroffenen. Wenn Sie dann mal noch die Beschwerden über Ausfälle und Fehlern verfolgen, wissen Sie, dass das Konstrukt reines Blendwerk ist. (Allein die Meldung, dass das System abstürzt, wenn die Versichertenkarte eingelesen werden soll, wegen elektrischer Aufladung, ist zum Schießen) Nicht umsonst wollte sich sogar die Gematik nicht festlegen.

AW: Nanu

von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:15 Uhr

einfügen: Beschwerden der Ärzte und Praxen

AW: Nanu

von Karl Friedrich Müller am 12.05.2022 um 8:23 Uhr

Die Ansage im Schreiben des LAV, man solle Schulungen machen und ÜBEN, finde ich vor dem Hintergrund mehr als zynisch.
Mehr Abgehobenheit, NICHTVERTRETUNG, Nichtbeachtung und weg von der Basis geht gar nicht. Ich finde diese Haltung zum Erbrechen.

AW: Nanu

von Basti am 12.05.2022 um 10:16 Uhr

Das es Probleme bei der Nutzung der TI gibt ist leider richtig. Und gerade das Thema elektrostatische Aufladung ist ganz sicher für die Nutzer extrem nervig.
Bei der ganzen sinnvollen und notwendigen Diskussion zu diesen Problemen sollte nur vermieden werden in Verallgemeinerungen abzugleiten. Ein Negativ-Beispiel ist dabei leider auch die KBV-Umfrage bzw. was daraus gemacht wird (nichts konkretes, alles in einem Topf und alles ist schlecht). Denn auch wenn ich auf einer Straße 3 Schlaglöcher habe, die extrem nerven, ist nicht gleich das komplette Straßennetz in Deutschland schlecht und sind deswegen auch nicht alle die an diesem Straßennetz beteiligt sind korrupt.
Die konkreten Probleme existieren leider definitiv und die jeweils Verantwortlichen, müssen sich dieser definitiv annehmen

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