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Nach dem 25. Mai
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft aus
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll Agenturberichten zufolge nicht verlängert werden und läuft somit kommende Woche aus. Bereits seit März haben es die Betriebe weitestgehend selbst in der Hand, welche Corona-Schutzmaßnahmen es noch geben soll. Grundlage sind ihre betrieblichen Hygienekonzepte, die sie nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben. In einer DAZ-Umfrage hatte die große Mehrheit der Apotheken damals erklärt, an der Maskenpflicht fürs Personal festzuhalten zu wollen.
Bereits im März wurden die Vorgaben der SARS -CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereits massiv gelockert. Die noch nötigen Maßnahmen sind seitdem nicht mehr unmittelbar vorgeschrieben, sondern werden vielmehr durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt – unter Berücksichtigung des örtlichen Infektionsgeschehens sowie der tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren. Geprüft werden muss beispielsweise aktuell das Angebot, wöchentlich kostenlos einen Test in Anspruch zu nehmen, ob Homeoffice möglich ist und die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2- oder vergleichbaren Masken.
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Das Arbeitsministerium wies damals darauf hin, dass relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen seien. „Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen“, hieß es.
Einer nicht repräsentativen DAZ-Umfrage zufolge wollten aber fast 78 Prozent der Teilnehmenden ihre Mitarbeitenden in der auch weiterhin auffordern, im HV eine Maske zu tragen. Zwei Drittel (67 Prozent) halten alle bestehenden Schutzmaßnahmen aufrecht, etwa den Spuckschutz an den HV-Tischen sowie Desinfektionsmittelspender und eine Begrenzung der Kundenzahl in der Offizin. Knapp 29 Prozent wollen an einigen, aber nicht an allen Schutzmaßnahmen festhalten.
Verordnung läuft am 26. Mai aus
Zu Himmelfahrt am 26. Mai fallen nun auch die restlichen noch geltenden besonderen Corona-Arbeitsschutzvorschriften des Gesetzgebers. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft wie geplant Mitte nächster Woche aus. „Es besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bis dahin seien alle Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch vollumfänglich anzuwenden.
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