Neuerung zum 1. Juni 2022

Neue Vorgabe für ethanolhaltige Rezepturen

Zum 1. Juni ändern sich die Vorgaben für von Apotheken angefertigte ethanolhaltige Rezepturarzneimittel zur Einnahme oder zur Anwendung als Mund- und Rachendesinfektionsmittel. Die bisherigen Vorgaben der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung entfallen und werden kompensiert durch eine neue Regelung in der Apothekenbetriebsordnung.