Praktikantengehalt oder Mindestlohn?

Apotheker unter Aufsicht: Welches Gehalt ist angemessen?

Berlin - 31.05.2022, 13:45 Uhr

Bewerben sich Apotheker:innen unter Aufsicht in Apotheken, ist auch das Gehalt eine Frage. (Foto: gofasadi / AdobeStock)

Bewerben sich Apotheker:innen unter Aufsicht in Apotheken, ist auch das Gehalt eine Frage. (Foto: gofasadi / AdobeStock)


Apotheker:innen, die ihren Abschluss in einem Land außerhalb der EU erworben haben und noch keine deutsche Approbation besitzen, haben die Möglichkeit zwei Jahre lang als „Apotheker:in unter Aufsicht“ zu arbeiten. Bewirbt sich eine solche Person in einer Apotheke, stellt sich die Frage nach dem Gehalt. Denn eine tarifliche Regelung gibt es nicht.

Wer in Deutschland als Apotheker:in tätig sein möchte, sein Studium aber im Ausland absolviert hat, benötigt eine staatliche Anerkennung seiner Ausbildung: entweder in Form einer Approbation oder einer Berufserlaubnis. Letztere wird allerdings nur temporär ausgestellt und erlaubt lediglich das Arbeiten unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin. Die Kammern empfehlen ausländischen Apotheker:innen aus dem Nicht-EU-Ausland, während das Verfahren zur Erteilung der Approbation läuft, als Apotheker unter Aufsicht zu arbeiten und sich so auf die Kenntnisprüfung, die die Mehrheit der Apotheker:innen aus Drittstaaten absolvieren müssen, vorzubereiten. Die Berufserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt und kann auch nicht verlängert werden. Sie muss bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Informationen darüber, welche das sind, findet man auf der Homepage der jeweiligen Apothekerkammer.

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Wenn sich Apotheker:innen unter Aufsicht in Apotheken bewerben, stellt sich immer wieder die Frage nach einem angemessenen Gehalt. Denn der Tarifvertrag für die Apotheken hat für diese Berufsgruppe keine Regelung. Auf der einen Seite sind die betreffenden Personen in ihrem Heimatland „fertige“ Apotheker:innen, auf der anderen Seite kennen sie im Regelfall das deutsche System und die deutschen Präparate nicht. Im Unterschied zu PhiPs kommt oft noch eine gewisse Sprachbarriere erschwerend hinzu – auch wenn eine Fachsprachprüfung regelmäßig nötig ist*. Wäre also ein Praktikantengehalt angemessen?

Kein Pflichtpraktikum, also mindestens Mindestlohn

Apotheker:innen unter auf Aufsicht nur ein PhiP-Gehalt oder weniger zu zahlen, ist allerdings laut Adexa-Anwältin Minou Hansen gar nicht erlaubt. Wie sie auf Nachfrage der DAZ erklärt, müssen Apotheker:innen unter Aufsicht mindestens Mindestlohn erhalten, weil es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt. Es habe dazu sogar ein arbeitsgerichtliches Verfahren in Hamburg gegeben, so Hansen.

Somit müssen Apotheker:innen unter Aufsicht seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde erhalten. Zum 1. Juli 2022 sind es dann 10,45 Euro. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn 2022 noch auf 12 Euro steigen. Ein PhiP-Gehalt, was derzeit in den meisten Kammerbezirken bei etwas über 1.000 Euro liegt, ist also definitiv zu wenig.

 

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*Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung des Textes hieß es, dass eine bestandene Fachsprachenprüfung nur für die Erteilung der Approbation nötig sei, nicht aber, um eine Berufserlaubnis zu bekommen. Dies ist nicht korrekt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat bereits vor einigen Jahren Eckpunkte beschlossen, um ein einheitliches Sprachniveau sicherzustellen. In der Regel ist daher eine solche Fachsprachenprüfung (C1) Voraussetzung, um die Erlaubnis zu erhalten. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Berufsjahren

von Mirna Karah am 03.06.2022 um 7:04 Uhr

Vielen Dank für die umfangreiche Abklärung. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, inwiefern werden diese 2 Jahren Arbeit als "Apotheker unter Aufsicht" als Berufserfahrung bei der tariflichen Gehaltsfestsetzung nach der Approbation berücksichtigt, und wie wär's mit den Berufsjahren im Heimatland bzw. außerhalb EU?

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Adäquates Gehalt für Apotheker unter Aufsicht

von Andreas Grünebaum am 01.06.2022 um 15:05 Uhr

Sofern die Bewerber über Sprachkenntnisse von mindestens B2 verfügen, stellen wir diese mit einem PTA-Gehalt ein. Wir haben auf diesem Weg schon einige EU-Apotheker (Rumänien, Bulgarien, Italien, Portugal) bis zur Approbation begleitet und danach als Apotheker übernommen. Leider werden nach meiner Kenntnis tatsächlich auch Kandidaten mit guten bis sehr guten Sprachkenntnissen in manch anderer Apotheke verheizt, indem man sie ausschließlich zur Rezeptabholung in Praxen, Botendienst und im Backoffice einsetzt und mit schmalen Gehalt klein hält. Der Erwerb der Fachsprachenkenntnis kann auf diesem Wege kaum erworben werden.

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