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Bundestagsbeschluss
Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro
In Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn. Wie der Bundestag am heutigen Freitag in Berlin beschloss, müssen Arbeitnehmer:innen dann mindestens 12 Euro pro Stunde erhalten. In Apotheken könnten beispielsweise Apotheker:innen unter Aufsicht davon profitieren. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro und am 1. Oktober nochmals auf 12 Euro. Letzteres beschloss der Bundestag am heutigen Freitag in Berlin. Das Mindestlohngesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die Anhebung der Lohnuntergrenze zu einem Kernversprechen des Bundestagswahlkampfs gemacht hatte, wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken verabschiedet. Die Unionsabgeordneten und die AfD enthielten sich.
Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. In Apotheken dürfte dies zum Beispiel auf Apotheker:innen unter Aufsicht oder Botendienstfahrer:innen zutreffen. PhiP erhalten zwar auch weniger, für sie gilt der Mindestlohn jedoch nicht, weil es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung handelt.
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Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte die Mindestlohnerhöhung bereits im Vorfeld. „Uns geht es nicht um die Höhe des Mindestlohns“, sagte der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Welt“ (Freitag). „Die Bundesregierung hält sich nicht an die Absprachen, die wir 2015 vereinbart haben, als mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Mindestlohnkommission gegründet wurde.“ Der Verband lehnt ab, dass der Erhöhungsschritt nun einmalig an der Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorbeigegangen werden soll.
Neben dem Mindestlohn steigt auch die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Anhebung der Minijobgrenze.
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