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Pflegebonusgesetz
Bundesrat billigt Grippeimpfungen in den Apotheken
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Pflegebonusgesetz passieren lassen – und damit auch das Vorhaben, die Grippeimpfungen in den Apotheken in die Regelversorgung zu überführen. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits im Mai verabschiedet.
Schon im kommenden Herbst sollen Apotheken bundesweit unabhängig von Modellprojekten Grippeimpfungen anbieten dürfen. Dieses ambitionierte Ziel hat sich die Ampel gesetzt und die gesetzlichen Grundlagen dafür per Änderungsantrag ins Pflegebonusgesetz eingeschleust. Bereits im Mai hatte der Deutsche Bundestag es verabschiedet, nun hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert.
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Kern des Änderungsgesetzes ist, wie der Name vermuten lässt, eine Prämienzahlung an Pflegekräfte. Insgesamt 1 Milliarde Euro soll dafür aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Es enthält aber auch detaillierte Vorschriften, welche Anforderungen Apotheken erfüllen müssen, wenn sie Grippeimpfungen anbieten möchten, etwa zu den Räumlichkeiten und der Schulung der impfenden Apotheker:innen.
Zudem werden der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband verpflichtet, sich binnen zweier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Vergütung der Apotheken zu einigen – gelingt es ihnen nicht, muss die Schiedsstelle ran. Ihr bleibt nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen ein Monat Zeit, das Impfhonorar festzulegen.
Das Pflegebonusgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist damit Ende Juni zu rechnen.
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