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Schiedsspruch steht
Das sind die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen
Lange mussten sich die Apotheker:innen gedulden, nun ist es endlich soweit: Das Paket an neuen pharmazeutischen Dienstleistungen steht. Insgesamt umfasst der Katalog fünf Leistungen – auch die Vergütung für die Apotheken ist geklärt.
Eigentlich haben Versicherte bereits seit Jahresbeginn Anspruch auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. So hatte es der Gesetzgeber im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Doch der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kamen zu keiner Einigung, was das Dienstleistungspaket und die damit verbundene Vergütung der Apotheken betrifft – letztlich musste die Schiedsstelle eine Entscheidung fällen. Jetzt informiert die ABDA über das Ergebnis.
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Wie die DAZ bereits berichtete, haben es drei Leistungen in den Katalog geschafft, die die Apothekerseite eingebracht hatte: Medikationsanalyse, Inhalalativa-Schulungen und eine „standardisierte Risikoerfassung“ bei Menschen mit Hypertonie – kurz: Blutdruckmessen. Hinzu kommen laut einem Videostatement von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zwei Leistungen, die sich die Kassen gewünscht hatten: die enge pharmazeutische Betreuung von Krebskranken mit oraler Tumortherapie sowie von Immunsupprimierten nach einer Organtransplantation. Der DAZ liegt eine Leistungsbeschreibung der ABDA vor, in der die Standesvertretung folgende Tabelle aufführt:
Dienstleistung | Wer hat Anspruch? | Wer führt durch? | Vergütung |
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation | Patient*innen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 Euro netto |
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten | Patient*innen nach Organtransplantation | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 + 17,55 Euro netto |
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie | Patient*innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 + 17,55 Euro netto |
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck | Patient*innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums | Pharmazeutisches Personal der Apotheke | 11,20 Euro netto |
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik | Patient*innen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen | Pharmazeutisches Personal der Apotheke | 20 Euro netto. |
Für die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ (Medikationsanalyse) gibt es demnach – übereinstimmend mit dem DAZ-Bericht vom gestrigen Donnerstag – 90 Euro netto. Anspruch haben Patientinnen und Patienten mit mindestens fünf Medikamenten in Daueranwendung. Erklären Apotheken Menschen ab einem Alter von sechs Jahren, die ein Inhalativum verordnet bekommen, die korrekte Anwendung, erhalten sie dafür 20 Euro netto. Die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonikern, denen der Arzt oder die Ärztin mindestens einen Blutdrucksenker verschrieben hat, bringt 11,20 Euro netto. Für die pharmazeutische Betreuung bei oraler Tumortherapie oder nach Organtransplantation sind 90 + 17,55 Euro netto vorgesehen. Wichtig: Für die zwei Spezialleistungen der Kassen sowie die Medikationsanalyse sind laut ABDA-Leistungsbeschreibung besondere Fortbildungen nötig.
Overwiening: Können mit dem Ergebnis „gut leben“
Overwiening zeigt sich mit dem Ausgang des Ringens um die pharmazeutischen Dienstleistungen zufrieden. „Mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens können wir alles in allem gut leben“, sagt sie in ihrem Videostatement. Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, ergänzt in einer Pressemitteilung der ABDA: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, erklärt zudem: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat für Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“
GKV: Schiedsspruch prüfen, weiteres Vorgehen besprechen
Der GKV-Spitzenverband wollte sich gegenüber der DAZ noch nicht genauer äußern. Im Vorfeld war zu hören, dass man hier Probleme mit der Entscheidung der Schiedsstelle hat, speziell bei den Preisen. Ob diese so groß sind, dass er klagen wird, ist aber noch offen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands bestätigte lediglich, dass der Schiedsspruch heute eingegangen sei. „Wir werden diesen nun prüfen und dann mit den Krankenkassenverbänden das weitere Vorgehen besprechen.“
7 Kommentare
Konsens
von Karl Barwich am 30.06.2022 um 8:50 Uhr
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Neue pharmazeutische Dienstleistungen
von Dr.med. Uwe Popert am 12.06.2022 um 22:09 Uhr
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AW: Neue pharmazeutische Dienstleistungen
von Sabine Haul am 13.06.2022 um 8:44 Uhr
AW: Neue pharmazeutische Dienstleistungen
von Dr. House am 13.06.2022 um 12:56 Uhr
Unrentable pharm. Dienstleistungen statt Erhöhung der Packungspauschale
von Henrike am 10.06.2022 um 15:46 Uhr
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AW: Unrentable pharm. Dienstleistungen statt
von Karl Friedrich Müller am 10.06.2022 um 16:50 Uhr
AW: Unrentable pharm. Dienstleistungen statt
von Thomas B am 10.06.2022 um 16:56 Uhr
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