Rückwirkender Schiedsstellenbeschluss

Das bekommen Apotheken jetzt für BfArM-Cannabis

Die für Streitigkeiten zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zuständige Schiedsstelle hat erneut einen Beschluss gefasst. Er regelt die Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2021. Fest steht nun, dass Apotheken hiefür 4,30 Euro pro Gramm abrechnen können – hinzu kommen Zuschläge von 100 bzw. 90 Prozent. Zudem wurde eine Verwurfsregelung gefunden.