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Rückwirkender Schiedsstellenbeschluss
Das bekommen Apotheken jetzt für BfArM-Cannabis
Die für Streitigkeiten zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zuständige Schiedsstelle hat erneut einen Beschluss gefasst. Er regelt die Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2021. Fest steht nun, dass Apotheken hiefür 4,30 Euro pro Gramm abrechnen können – hinzu kommen Zuschläge von 100 bzw. 90 Prozent. Zudem wurde eine Verwurfsregelung gefunden.
Berlin – Erstellt am 27.06.2022, 14:45 Uhr

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Die für Streitigkeiten zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zuständige Schiedsstelle hat erneut einen Beschluss gefasst. Er regelt die Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2021. Fest steht nun, dass Apotheken hiefür 4,30 Euro pro Gramm abrechnen können – hinzu kommen Zuschläge von 100 bzw. 90 Prozent. Zudem wurde eine Verwurfsregelung gefunden.
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