Laut WHO

Affenpocken: Noch kein internationaler Gesundheitsnotstand

Stuttgart - 27.06.2022, 17:30 Uhr

Das Hauptgebäude der Weltgesundheitsorganisation in Genf, Schweiz. Von dort aus verfolgt man mit Sorge die Enwicklung des Affenpocken-Ausbruchs. (Foto: hectorchristiaen/AdobeStock)

Das Hauptgebäude der Weltgesundheitsorganisation in Genf, Schweiz. Von dort aus verfolgt man mit Sorge die Enwicklung des Affenpocken-Ausbruchs. (Foto: hectorchristiaen/AdobeStock)


Das Notfallkomitee der WHO war beauftragt worden, die aktuelle Lage des Ausbruchs der Affenpocken einzuschätzen. Der Bericht wurde dem WHO-Generaldirektor vorgelegt. Dieser reagierte vergangenen Samstag darauf und folgte der Empfehlung des Komitees aktuell noch keinen internationalen Gesundheitsnotstand auszurufen, zeigte sich aber dennoch beunruhigt.

Der WHO-Generaldirektor Dr Tedros Adhanom Ghebreyesus ist nach eigener Aussage angesichts des Reports des Notfallkomitees zum Ausbruch Affenpocken-Ausbruchs tief besorgt. Das Notfall-Komitee teilte in seinem Bericht Bedenken bezüglich des Ausmaßes und der Geschwindigkeit des Ausbruches mit. Seit Anfang Mai seien in mehr als 50 Ländern mehr als 3000 Fälle registriert worden. Weiterhin gebe es „viele unbekannten Variablen und Lücken in den aktuellen Daten“. Trotzdem empfahl das Komitee dem Generaldirektor zurzeit noch nicht die höchste Alarmstufe, also keinen internationalen Gesundheitsnotstand auszurufen. Das Komitee zeigte sich bereit, sich wieder zu versammeln, sollte es nötig werden.

Anhaltende Beobachtung

Der Generaldirektor und seine Kollegen verfolgen aber weiterhin die aktuelle Entwicklung engmaschig. Es erfordere laut Ghebreyesus die „gemeinsame Aufmerksamkeit und koordiniertes Vorgehen, um die weitere Ausbreitung des Affenpockenvirus zu stoppen“. Dazu würden Maßnahmen wie die Überwachung, Kontaktverfolgung, Isolation und Pflege von Patienten eingesetzt. Außerdem sollen gefährdete Personen Zugang zu Impfstoffen und Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
Besonders beunruhigend sei, dass sich die Erkrankung rasch auf neue Gebiete ausbreite und sich das Risiko für gefährdete Personengruppen wie immungeschwächte Personen, Schwangere und Kinder weiter erhöhen könnte.

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Das Komitee wies darauf hin, dass es die Affenpocken schon seit vielen Jahrzehnten gebe, sie aber hinsichtlich Forschung, Aufmerksamkeit und Finanzierung keine Beachtung gefunden hätten. Dies müsse sich nicht nur bei den Affenpocken, sondern auch bei anderen vernachlässigten Erkrankungen in einkommensschwachen Ländern ändern. Denn Gesundheit sei ein Vorhaben, dass die Welt miteinander verbinde.

Die WHO ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, zusammenzuarbeiten, Informationen zu teilen und sich mit betroffenen Gruppen zusammenzutun, um Gesundheitsmaßnahmen schnell und effektiv zu kommunizieren.

Meldepflicht in Gesetzentwurf thematisiert

Für die Affenpocken besteht derzeit eine Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Darunter zu melden gilt „der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist“. Nach einer heute bekannt gewordenen Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG)“ sollen „durch Orthopockenviren verursachte Erkrankungen“ unter Nummer 1 aufgenommen werden. Zu diesen Viren zählen auch die Affenpocken. Zuletzt wurde auf die Liste im Infektionsschutzgesetz COVID-19 gesetzt. Analog zu der ärztlichen Meldepflicht soll auch die Labor-Meldepflicht im § 7 IfSG durch Orthopockenviren ergänzt werden.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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