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Sachsen
Apotheker- und Ärztekammer wollen anonymen Behandlungsschein
Um die Versorgung aller Menschen zu sichern, plädieren die Berufsvertretungen sächsischer Apother:innen und Ärzt:innen für die Einführung eines anonymen Behandlungsscheins. Dieser soll aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Die Berufsvertretungen der sächsischen Apotheker:innen und Ärzt:innen haben sich zu Bemühungen um einen Anonymen Behandlungsschein (ABS) im Freistaat positioniert. Das teilten beide in Dresden mit.
Ziel sei, eine geregelte medizinische und pharmazeutische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung zu erreichen. Wie es heißt, seien Apothekerkammerpräsident Friedemann Schmidt und der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, aus heilberuflicher Sicht der Auffassung, „dass alle in Sachsen lebenden Menschen im Krankheitsfall ausreichend medizinisch und pharmazeutisch versorgt werden müssen, ganz gleich, ob sie über eine Krankenversicherung verfügen oder nicht“.
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Beide Präsidenten unterstützen demnach entsprechende Aktivitäten, einen aus öffentlichen Mitteln finanzierten ABS in Sachsen einzuführen. Über ein damit verbundenes Clearingverfahren soll für die betroffenen Personengruppen zudem die Integration in das Regelsystem der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert werden. „In der Corona-Pandemie haben wir sehr deutlich gesehen, wie gefährlich es nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft werden kann, wenn Krankheiten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden“, erklärten Schmidt und Bodendieck.
Eine ausschließlich über Spenden finanzierte Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung, an der sich ehrenamtlich auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte beteiligen, „ist zwar aller Ehren wert, hat jedoch finanzielle, fachliche und zeitliche Grenzen.“ Gemeinsames Ziel müsse deshalb sein, Menschen ohne Krankenversicherung möglichst schnell in das Regelsystem der Versorgung zu integrieren.
Wie der Pressesprecher der Ärztekammer auf Nachfrage der DAZ am heutigen Mittwoch erklärte, steht hinter den Bemühungen um das Etablieren eines ABS in Sachsen der Verein Medinetz. Dieser hat die Initiative „Sächsischer Anonymer Behandlungsschein (SABS)“ ins Leben gerufen und vermittelt eigenen Angaben zufolge anonym und kostenlos medizinische Versorgung für Menschen ohne Zugang zum Gesundheitssystem, vor allem für Geflüchtete und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, weil dieser von staatlicher Seite nicht gewährleistet werde.
Medinetz versteht sich als Menschenrechtsinitiative. „Wir sind eine unabhängige Initiative von Studierenden und engagierten ÄrztInnen, die von vielen Dresdener ÄrztInnen, Pflegenden, PsychotherapeutInnen, Hebammen und DolmetscherInnen unterstützt wird“, heißt es.
In Sachsen leben den Angaben zufolge mehrere Tausend Menschen, die durch fehlende Krankenversicherung keinen oder nur unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben. „Vor diesem Hintergrund appellieren wir als Initiative SABS an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung durch staatliche Stellen zu gewährleisten.
Als Lösungsstrategie schlagen wir die Einrichtung eines Anonymen Behandlungsscheins nach Vorbild bestehender Projekte in anderen Bundesländern vor.“ Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen für akute Erkrankung beinhalte das Konzept ein sogenanntes „Clearing“, bei dem bestehende Krankenversicherung bzw. Kostenträger geprüft werden sollen.
Indes unterstützt ein weiterer Verein – der CABL e.V. (Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Leipzig) – dabei, Kostenträger zu finden. „Solange kein Versicherungsschutz besteht, können ärztliche Behandlungen anonym, vertraulich und kostenfrei organisiert werden. Wir vergeben dafür Anonyme Behandlungsscheine, kurz: ABS. Mit einem ABS können Sie, unter Wahrung Ihrer Anonymität, in einer ambulanten Praxis Ihrer Wahl eine für Sie kostenfreie Behandlung erhalten“, erklärt der Verein auf seiner Website.
Demnach werde keine Identitätsfeststellung vorgenommen, „denn wir folgen dem Grundsatz, dass jeder Person medizinische Versorgung zusteht.“ Alle an der Vermittlung, Durchführung und Bezahlung der Versorgung Beteiligten würden demnach ein Pseudonym für die Betroffenen verwenden, das nicht auf die jeweilige Person zurückzuführen ist.
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