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Bürgertests – wer hat Anspruch?
Apotheker entwickelt Schnelltest-o-Mat
Nur wenige Stunden, bevor sie in Kraft trat, veröffentlichte das BMG die neue Version der Coronavirus-Testverordnung. Das perfekte Chaos, nicht nur für testende Apotheken – denn mit der Neufassung schränkt das Ministerium den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ein. Wer kann sich noch gratis testen lassen, wer muss eine Eigenbeteiligung entrichten und wer den vollen Betrag zahlen? Um das zu sortieren, hat Apotheker Wolfgang Wittig einen Schnelltest-Test entwickelt, den er den Kolleginnen und Kollegen gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt. Die DAZ sprach mit ihm über sein Angebot.
Herr Wittig, wie kamen Sie auf die Idee, einen Schnelltest-o-Mat zu entwickeln?
Der Schnelltest-o-Mat war bereits im vergangenen Jahr im Einsatz, als zwischen Oktober und November nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf die kostenlosen Bürgertests hatten. Von Kollegen habe ich mitbekommen, dass sie ähnliche Modelle aufgesetzt haben. Aktuell besteht mit Blick auf die sehr kurzfristig bekannt gewordene Änderung der Testverordnung wieder Bedarf und ich hielt es für sinnvoll, das Angebot nochmal neu aufzulegen. Dadurch, dass die Idee bereits da war, konnte ich sie jetzt relativ schnell umsetzen.
Kann man sich darauf verlassen, dass das Ergebnis stimmt, das der Automat ermittelt?
Ich bin kein Jurist. Das Angebot erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Darauf weise ich auch explizit hin. Ich habe mich viel mit anderen Apothekern ausgetauscht und über die verschiedenen Personengruppen diskutiert, auf die in der Verordnung hingewiesen wird. Letztlich habe ich es nach bestem Wissen und Gewissen technisch umgesetzt. Mit dem Tool versuchen wir es dem Patienten so leicht wie möglich zu machen und haben versucht, die Fragen so zu formulieren, dass man sie auch als Laie verstehen kann.
Wie kann ich den Schnelltest-o-Mat auf meiner Apothekenseite integrieren?
Wenn mich eine Apotheke kontaktiert, bekommt sie einen Link, den sie auf ihrer Facebook-Seite oder Homepage einbinden kann. Das geht sehr schnell und unkompliziert.
Was kostet das?
Das Ganze kostet einmalig 49 Euro. Es kommen keine laufenden Software-Kosten dazu. Ich habe mich vorab mit einigen Kollegen ausgetauscht und nachgefragt, ob der Preis fair ist. Denn in erster Linie bin ich ja Apotheker und habe den Test als Stütze für den Test-Alltag in der Apotheke entwickelt, nicht, um mich daran zu bereichern.
Für wen ist der Schnelltest-o-Mat geeignet?
Vor allem für Apotheken, die testen und ihre Kunden schon im Vorfeld aufklären möchten, ob sie für ihren Test bezahlen müssen. Außerdem ist es ein Tool, mit dem man als Apotheke Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken erzeugen kann. Man kann es auch in Gruppen teilen und zeigen, dass man ein Angebot bietet, dass den Nutzern die Thematik auf einfache Art und Weise näherbringt. Daher ist es vor allem auch ein Mittel, mit dem man sich als Apotheke digital positionieren kann.
Wie oft konnten Sie den Schnelltest-o-Mat schon verkaufen?
Noch ist das Angebot ja ganz neu. Wir bewegen uns im Moment im zweistelligen Bereich. Aber es sind schon einige Apotheken dazu gekommen und das Ganze nimmt an Fahrt auf. Ich freue mich, wenn ich die Kollegen unterstützen kann. Inzwischen zählt auch der Landkreis Böblingen zu meinen Kunden, darauf bin ich sehr stolz.
Herr Wittig, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Weitere Informationen über den Schnelltest-o-Maten finden Sie auf der Website des Anbieters.
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