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BPhD-Kolumne
Weshalb die Studierenden das Positionspapier zur Novellierung der AAppO ablehnen
Über Monate hinweg trafen sich Bundesapothekerkammer, Studierende, Professoren und andere Interessenvertreter am Runden Tisch, um ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung der apothekerlichen Approbationsordnung zu erarbeiten. Im April wurde es bekannt, Ende Mai folgte der Paukenschlag: Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) verweigerte seine Zustimmung. Fabian Brückner, BPhD-Beauftragter für Lehre und Studium, erläutert in der aktuellen Kolumne des Verbands die Gründe.
Ein Gespenst geht um in der Welt der Pharmazie – von der Diskussion um eine Novellierung der Approbationsordnung der Apotheker*innen ist vielfach zu lesen. Über Monate hinweg haben die Bundesapothekerkammer (BAK), Professor*innen, der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Studierende und weitere Beteiligte darüber diskutiert, wie das Pharmaziestudium der Zukunft aussehen soll. Umso überraschender ist es sicher für viele, dass gerade die Studierenden, deren Zustimmung als letzte noch gefehlt hatte, den Vorschlag am Ende ablehnten.
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Aber warum kam es zu dieser Entscheidung? Ausschlaggebend dafür waren verschiedene Aspekte, die im Folgenden genauer erläutert werden sollen.
Die Geschichte um die Stunden
Das Pharmaziestudium ist anspruchsvoll, das ist nicht zu leugnen. Dieses steht für vier Jahre intensive universitäre Ausbildung, mithilfe derer die Studierenden vorbereitet sind für die vielfachen Möglichkeiten, die ihnen die Approbation nach dem Praktischen Jahr eröffnet. Dazu muss sich vor allem ein naturwissenschaftliches Studium am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren.
Aber wird das bestehende Pharmaziestudium diesem Anspruch gerecht und wie kann es das zukünftig erreichen? Es bleibt fraglich, ob in dem eng getakteten Curriculum des Studiums genug Zeit für das notwendige Selbststudium bleibt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Takt nun laut Vorschlag der BAK auch noch erhöht werden soll. Dass die Pharmakologie und die Klinische Pharmazie den Stellenwert im Studium bekommen sollen, der ihnen in einer Ausbildung von Heilberufler*innen zweifelsohne zustehen muss, sollte außer Diskussion stehen. Das Studium dadurch allerdings auf die einzelnen Semester gesehen noch mehr aufzublähen, kann dem Zweck nicht dienlich sein. Dem Zweck nämlich, am Ende des Studiums wissenschaftlich sehr gut ausgebildete Heilberufler*innen zu haben, die am Anfang ihrer Karriere noch nicht ausgebrannt und weiterhin motiviert sind, das Fundament des Gesundheitssystems zu bilden.
Es sollte nicht so enden, dass trotz der zusätzlich geschaffenen Semester letztlich das Ziel eines studierbaren Curriculums verfehlt wird. Um ein Studium zu ermöglichen, das die Pharmazeut*innen sowohl aus heilberuflicher als auch wissenschaftlicher Sicht adäquat ausbilden kann, müssen zwangsläufig veraltete Inhalte weichen oder zumindest weiter reduziert werden. Eine Neuevaluation darüber, welcher Stellenwert welchen Inhalten gerecht wird, erscheint unausweichlich.
Die Geschichte um die Kompetenzen
Diese Neuevaluation nimmt sich der Fragestellung an, was denn diese Pharmazeut*innen können sollen – welche Kompetenzen am Ende bestehen. Von einem einheitlichen nationalen kompetenzorientierten Lernzielkatalog (NKLP) ist schon seit mehreren Jahren die Rede. Ein solcher Katalog erlaubt, in geregeltem Rahmen Änderungen an den Inhalten des Studiums vorzunehmen, ohne die Approbationsordnung wieder ändern zu müssen.
Umso enttäuschender ist zu sehen, dass die Forderung nach einem NKLP im Positionspapier der BAK den Anspruch einer bindenden Aufnahme in die Approbationsordnung schuldig bleibt. Ein Lernzielkatalog, der ausschließlich Empfehlungscharakter mit sich bringt, mit der Hoffnung, dass es schon genug Wille an Reform geben wird an den Hochschulen, erscheint untauglich. Einen bindenden Lernzielkatalog zu erstellen, sollte aber auf keinen Fall als Versuch eines Diktats der Lehre vor Ort verstanden werden. Der Anspruch sollte sein, auch inhaltlich ein angemessenes Gerüst vorzugeben, jedoch nicht das Ausmaß der Vertiefung der einzelnen Bereiche vorzuschreiben. Der zentrale Gedanke sollte sein, festzulegen, wozu Pharmazeut*innen mindestens im Stande sein sollten, damit auf dieser Basis eine einheitliche Ausbildung im Sinne eines Staatsexamens gewährleistet ist.
Die Geschichte um die Wissenschaftlichkeit
Das wissenschaftliche Arbeiten ist etwas Besonderes, das definitiv zum Apotheker*innenberuf als Naturwissenschaftler*in gehört und daher selbstverständlich sein sollte. Die Vorteile der erlernten Kompetenzen, vom Zitieren über eigenständige Versuchsplanung bis hin zur Nachvollziehbarkeit von Recherche, sind von unschätzbarem Wert und werden in der aktuellen Approbationsordnung teils sträflich vernachlässigt. Wenn eine solch entscheidende und große Veränderung eingebracht wird, sollte sie aber wohlüberlegt und geplant sein. Dazu gehört auch, die Studierenden vor Beginn dieser Arbeit adäquat auf wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben vorzubereiten. Ähnliches gilt für die Forderung nach der Benotung von Einzelleistungen und deren Gewichtung in Relation zu den Staatsexamina, die einer genauen Beschreibung schuldig bleibt.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Ausbildung ist es zu guter Recht Brauch, selbst Forschung durchzuführen und darüber zu schreiben. So ist es nur angebracht, dass auch Pharmazeut*innen sich einer wissenschaftlichen Arbeit annehmen. In dieser Forderung sind sich die meisten Beteiligten in der Diskussion um die neue Approbationsordnung einig. Leider bleiben dabei noch viele Fragen dazu unbeantwortet, so auch in dem Positionspapier der BAK. Es bleibt offen, inwieweit die wissenschaftliche Arbeit vor Ort umgesetzt werden soll. Auch dass die wissenschaftlich erbrachte Leistung nicht mit einem entsprechenden Titel versehen wird, wäre eine Ausnahme im Vergleich zur restlichen Landschaft der Naturwissenschaften.
Offene Fragen klären
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bisherigen Ideen zur Überarbeitung der Approbationsordnung für Apotheker*innen in die richtige Richtung führen. Es ist rückblickend schön zu sehen, wohin die Entwicklung bisher ging, nachdem lange Zeit kein Interesse an einer Novellierung zu vermuten war. Aber die nun noch offenen Fragestellungen müssen dennoch geklärt werden; in gemeinsamer Zusammenarbeit. Eine Novellierung ist absolut im Sinne der Studierenden und ich bin zuversichtlich, dass sich gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden lassen.
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