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Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-FinanzStabilisierungsgesetzes
ABDA: „In keinster Weise nachvollziehbar“
Der „vorgeschlagene massive Eingriff in die Honorierung der Leistungen der öffentlichen Apotheken ist selbst vor dem Hintergrund der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung in keinster Weise nachvollziehbar und schwächt das Arzneimittelversorgungsystem“. Das schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme zur morgigen Verbändeanhörung im BMG zum Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.
Am morgigen Mittwochvormittag findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt. Die betroffenen Verbände waren aufgefordert, bis heute Mittag ihre schriftlichen Stellungnahmen einzureichen. Auch die ABDA hat die Gelegenheit genutzt, nochmals klarzustellen, was die vorgesehene zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro je Rx-Arzneimittelpackung für die Apotheken bedeuten würde.
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Grundsätzlich hat die ABDA Verständnis, dass das Gesundheitssystem in Zeiten sinkender Einnahmen und höherer (politisch gewollter) Ausgaben gesichert werden muss. Dass das BMG darauf aber mit einer klassischen Kostendämpfung reagiert, die weitgehend zulasten der Leistungserbringer gingen, ohne dass diese ursächlich für die Probleme seien, versteht sie nicht. Auch nicht die Konzentration auf den Arzneimittelbereich – zumal in einem Maß, „das weit über den Anteil dieses Bereichs an den Ausgabensteigerungen der GKV in den letzten Jahren hinausgeht, und dessen Einseitigkeit im Gesetzestext nicht begründet wird“.
Erneut weist die ABDA darauf hin, dass Apotheken in den vergangenen Jahren keinesfalls als Kostentreiber aufgefallen seien. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei sogar in den vergangenen 20 Jahren von 3,0 auf 1,9 Prozent gesunken. „Trotzdem sollen sie aber nun durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden. Umstände, die dies begründen könnten, gibt es nicht“, heißt es in der Stellungnahme.
Was die konkret vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags um 23 Cent auf 2,00 Euro betrifft, so belastet dies die Apotheken der ABDA zufolge in den beiden Jahren mit jeweils etwa 120 Millionen Euro. Für eine durchschnittliche Apotheke seien dies rund 6.500 Euro pro Jahr. „Da es keine Möglichkeiten gibt, diese Belastung durch Änderungen des Geschäftsablaufs zu verringern, führt sie ungeschmälert zu einer entsprechenden Absenkung von Rohertrag und Vorsteuergewinn.“
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Die ABDA will diese Belastung auch richtig eingeordnet wissen: Dabei ist nämlich zu berücksichtigen, dass das Fixhonorar der Apotheken in Höhe von 8,35 pro Rx-Arzneimittel letztmalig zum 1. Januar 2013 (!) angepasst wurde. Im Gegensatz zu anderen Versorgungsbereichen habe es in den vergangenen Jahren keine Anpassung der entsprechenden Vergütung in Anlehnung an die Entwicklung des Preisniveaus oder der Lohnsumme gegeben.
Hinzu komme, dass sich der Kostendruck auf die Apotheken massiv verschärfe, etwa durch die Erhöhung des Mindestlohns. Auch angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal stiegen die Lohnkosten – schließlich muss man etwas bieten, um Mitarbeiter:innen zu gewinnen. Zudem belasteten die allgemein steigenden Lebenshaltungskosten bei Miete, Heizung, Strom etc. die Apotheken. Weiterhin führt die ABDA sich verschlechternde Einkaufskonditionen der Apotheken insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel an.
Auch „diverse gesetzgeberische Maßnahmen“ verlangten den Apotheken immer stärkere bürokratische oder allgemein nicht unmittelbar der Versorgung dienende Aktivitäten ab, die mit steigenden Kosten einhergingen.
Pandemie-Sondererlöse sind Geschichte
All diese Belastungen hätten sich auch schon in den vergangenen beiden Jahren gezeigt. Allerdings habe man sie durch Sondererlöse in der Pandemie kompensieren können. Nunmehr seien diese Sondererlöse weggefallen, während der Kostendruck massiv zunehme.
Wenn nun die Apotheken so belastet würden, wie im Referentenentwurf vorgesehen, bestehe die Gefahr, dass die Zahl der Betriebsstätten noch schneller als bisher abnimmt. Die flächendeckende Versorgung gerate dann immer stärker in Gefahr, warnt die ABDA.
Wenn schon, denn schon ...
Wenn sich der Gesetzgeber vom erhöhten Abschlag nicht abbringen lässt, weist die ABDA „höchst vorsorglich“ darauf hin, dass die vorgesehene Ausgestaltung mit extremem und unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Dabei geht es konkret um die Fristen. Der Entwurf sieht vor, dass der erhöhte Abschlag ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten soll. Die ABDA fordert jedoch einen späteren Start- und Endzeitpunkt, der auf die eingeübten Fristen abgestimmt ist, um Zusatzbelastungen bei der Abwicklung zu vermeiden.
10 Kommentare
"nicht nachvollziehen"
von Martin Straulino am 17.07.2022 um 11:35 Uhr
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Lauterbachs Bürgersprechstunde stürmen!!!!!
von Dr. Susanne RUECK am 16.07.2022 um 18:31 Uhr
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viel zu harmlos
von Karl Friedrich Müller am 13.07.2022 um 10:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: viel zu harmlos
von Anita Peter am 13.07.2022 um 10:32 Uhr
AW: viel zu harmlos
von Karl Friedrich Müller am 13.07.2022 um 10:35 Uhr
wenn schon, denn schon.....
von apotheker63 am 13.07.2022 um 8:09 Uhr
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AW: wenn schon, denn schon
von Dr. Radman am 13.07.2022 um 9:27 Uhr
AW: wenn schon, denn schon
von apotheker63 am 13.07.2022 um 9:57 Uhr
Klasse
von Michael Staesche am 13.07.2022 um 7:13 Uhr
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Wenn schon, denn schon…
von Dr. Radman am 12.07.2022 um 19:49 Uhr
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