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Stellungnahme zum Spargesetz-Entwurf
BKK sieht Handlungsbedarf bei der Grippeimpfstoff-Verteilung
Der BKK Dachverband regt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes an, bei der Verteilung von Grippeimpfstoffen nachzubessern. Zudem will der Verband die 3-Prozent-Marge deckeln und das Fixum kappen, um weiter Geld zu sparen. Und die Innungskrankenkassen fordern, die Vorschläge aus dem berüchtigten 2hm-Gutachten aus dem Jahr 2017 umzusetzen, um im Apothekensektor bis zu 1,24 Milliarden Euro zu sparen.
Der BKK Dachverband ist unzufrieden damit, wie die Verteilung von Grippeimpfstoffen in Deutschland aktuell geregelt ist. Dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun plant, auch für die kommende Influenza-Saison eine Impfstoffreserve in Höhe von 30 Prozent anzulegen, stößt bei den Betriebskrankenkassen auf wenig Verständnis.
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In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes kritisieren sie das darin angelegte Vorhaben: Dieses habe „keinen Effekt auf eine bessere Versorgung der Patient:innen mit Impfstoffen und sollte daher nicht umgesetzt werden“. Alleine wegen einer erhöhten Reserve würden nicht mehr Patient:innen geimpft, schreiben sie. „Es bedarf daher einheitlicher Regelungen zur Bereitstellung der Impfstoffe, um Überbevorratung und Verknappung in den einzelnen Arztpraxen zu vermeiden.“
Bereits vor der Corona-Pandemie habe sich in der Praxis gezeigt, dass die Impfstoffbestellungen der Praxen überwiegend in bestimmten Apotheken oder bei speziellen Impfstoffversandapotheken eingingen. „Allerdings bevorratet sich jede einzelne Apotheke individuell aufgrund von Schätzwerten oder Mitteilungen von Ärzten“, erläutert der BKK Dachverband. „Es findet keinerlei Koordination statt. Vermeintliche Engpässe in den vergangenen Jahren beim Grippeimpfstoff sind somit eher durch ein Verteilungsproblem begründet.“
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In einigen Bundesländern, Apotheken und Arztpraxen sei ausreichend Impfstoff vorhanden gewesen. „‚Gehorteter Impfstoff‘ wurde nicht verimpft, und damit wertvolle Ressourcen verschwendet“, beklagen die Betriebskrankenkassen. Den Apothekerinnen und Apothekern sind Verteilungsprobleme bei Grippeimpfstoffen nicht fremd – erschwerend kam im vergangenen Jahr hinzu, dass das Ministerium seine Reserve erst sehr spät im Laufe der Saison ins System einspeiste und so das Chaos noch verschärfte. Letztlich musste eine verhältnismäßig große Zahl an Impfdosen vernichtet werden.
Solche Szenarien gilt es in Zukunft zu vermeiden, meint der Kassenverband. „Es ist zeitgemäß und zwingend erforderlich, auch in der Gesundheitsversorgung auf Nachhaltigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu achten.“ In die Schätzung der erforderlichen Impfdosen müssten daher künftig auch die Apotheken einbezogen werden, die gegen Grippe impfen.
Apotheken sollen sich an Impfsurveillance beteiligen
Positiv bemerken die Betriebskrankenkassen in diesem Zusammenhang, dass Apotheken laut dem Entwurf eines COVID-19-Schutzgesetzes verpflichtet werden sollen, an der Impfsurveillance mitzuwirken. „Das allein reicht jedoch nicht aus“, betonen sie. „Den Arztpraxen ist nicht bekannt, wie sich ihr Impfstoffbedarf durch weitere Impfanbieter (Apotheken, Betriebsärzte etc.) ändert. Bestellten sie die gleichen Mengen wie bislang, blieben noch mehr Impfstoffe unverbraucht.“
Zentral sei es daher, den Impfstoff nach Bedarf zu verteilen. Der Lösungsvorschlag des Kassenverbands mutet dann aber doch etwas einfallslos an: „Hierfür wäre z. B. die Wiedereinführung der regionalen kassenartenübergreifenden Ausschreibungen sinnvoll. Mit ihrer Hilfe könnten die Krankenkassen die Ressourcenverteilung steuern.“ Zur Erinnerung: Solche Ausschreibungen hatte der Gesetzgeber im Jahr 2017 mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz gekippt, um die Herstellervielfalt bei Impfstoffen zu sichern.
Das 2hm-Gutachten ist wieder da
Doch damit nicht genug der Kritik am Sparpaket aus dem Hause Lauterbach: Der BKK Dachverband hat noch einiges mehr zu bemängeln – unter anderem gehen ihm die Einsparungen im Apothekensektor nicht weit genug. Auch hier glänzen die Betriebskrankenkassen nicht gerade mit Kreativität. Sie erneuern die Forderung nach einer Deckelung der 3-Prozent-Marge bei 30 Euro und wollen das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 5,84 Euro kürzen.
Woher diese Zahl stammt, dürfte manch geneigtem DAZ-Leser noch präsent sein: Bezug nimmt der Verband auf das berüchtigte 2hm-Gutachten zum Apothekenmarkt aus dem Jahr 2017. Die Innungskrankenkassen gehen mit und pochen in ihrer Stellungnahme zum Spargesetzentwurf darauf, die darin aufgeführten Vorschläge umzusetzen, um im Apothekensektor bis zu 1,24 Milliarden Euro einzusparen.
Wer sich zum Gutachten noch einmal belesen möchte, findet hier die DAZ-Analyse.
1 Kommentar
Ja klar...
von Kranke Kasse am 13.07.2022 um 17:02 Uhr
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