Das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) für nicht approbierte Gesundheitsberufe
Die Erstellung der eBA ist bundesrechtlich geregelt. Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen mit dem elektronischen Ausweis ausgestattet werden. Da PTA ebenfalls Rezepte beliefern, sei auch für diese Berufsgruppe ein elektronischer Nachweis nötig. Für die reibungslose Arbeit im Handverkauf wird ein eBA unerlässlich, so der BVpta.
Zuständig für die Erstellung der eBA ist das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). „Das eGBR arbeitet mit sogenannten ‚bestätigenden Stellen‘ zusammen, für den PTA-Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter)“, erklärt der Verband.
Um den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein eigener Fachbeirat eingerichtet. „Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind, und bietet eine Plattform, um Anforderungen an die eBA und die Telematikinfrastruktur zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren. Der BVpta ist seit dem Jahr 2010 Mitglied dieses Fachbeirats und gestaltet seit dieser Zeit sämtliche Entwicklungen des eBA für PTA aktiv mit.“
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