DAT-Anträge

Wie soll der Notdienst der Zukunft aussehen?

Berlin - 28.07.2022, 07:00 Uhr

Alles schläft, einer wacht: Wie stellt sich der Berufsstand die Zukunft des apothekerlichen Notdiensts vor? (Foto: IMAGO / Future Image)

Alles schläft, einer wacht: Wie stellt sich der Berufsstand die Zukunft des apothekerlichen Notdiensts vor? (Foto: IMAGO / Future Image)


Botendienst, standardisierte Lager und Dauermedikation ohne Rezept: Beim Deutschen Apothekertag wird wohl auch das Thema Notdienst intensiv diskutiert werden. Die DAZ hat sich die wichtigsten Anträge dazu angeschaut.

Mitte September trifft sich das Apothekerparlament beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München, um die Weichen für die Zukunft des Berufsstands zu stellen. Ein Thema, das in diesem Jahr auf der Agenda steht, ist der Notdienst: Was muss sich ändern, um die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten zu erhalten und womöglich zu verbessern?

Über einen Antrag dazu hat die DAZ bereits berichtet: Die Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz sorgen sich mit Blick auf die zunehmende Zahl obszöner Anrufe um die Sicherheit der Approbierten im Notdienst. Sie fordern den Gesetzgeber auf, für den Schutz der diensthabenden Apothekerinnen und Apotheker einzustehen und auch telefonische Belästigung unter Strafe zu stellen.

Doch das vorläufige Antragspaket gibt noch deutlich mehr her: So geht etwa der Geschäftsführende ABDA-Vorstand vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags der Ampel-Partner in die Offensive und schlägt die Einführung eines ärztlich verordneten Notfall-Botendienstes vor – gegen eine angemessene Vergütung wohlgemerkt.* Zudem zielt der Antrag darauf ab, die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft im Notdienst zu verbessern.


Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen ärztlich verordneten Notfallbotendienst durch die öffentliche Apotheke für die Versorgung von Patienten, die die Apotheke nicht aufsuchen können und einen Arzneimittelbezug auch nicht durch Angehörige, etc. organisieren können, zu schaffen. Eine angemessene Vergütung ist vorzusehen. Darüber hinaus sollte die Abstimmung zwischen apothekerlichem und ärztlichem Notdienst weiter verbessert werden, um die Arzneimittelversorgung der Patienten im Notdienst bestmöglich sicherzustellen. Erforderlichenfalls sollten die Ärzte durch rechtliche Regelungen eingebunden werden.“

Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands für den DAT 2022


Nach dem Willen der Ampel soll die Notfallversorgung hierzulande stellenweise neu organisiert werden – insbesondere die Idee integrierter Notfallzentren hat es SPD, Grünen und FDP angetan. Aus Sicht des ABDA-Vorstands besteht jedoch zumindest im Apothekensektor kein Handlungsbedarf. „Das System der Notfallversorgung weist – jedenfalls soweit es die Arzneimittelversorgung durch Apotheken angeht – keinen Reformbedarf auf“, schreibt er in seinem Antrag. „Die apothekenrechtlichen Regelungen stellen eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sowohl in Ballungszentren als auch in ländlichen Regionen rund um die Uhr sicher.“

Ein erheblicher Anteil der Patientinnen und Patienten, die einen Notfallbedarf an Arzneimitteln haben, könne durch Apotheken versorgt werden, ohne dass zuvor ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. „Den apothekerlichen Nacht- und Notdienst an Orten zu konzentrieren, an denen Arztpraxen ansässig sind, würde den Bedarf dieser Patientengruppe daher nicht angemessen berücksichtigen“, warnt der Vorstand.

Ein darüber hinaus bestehender etwaiger Arzneimittelbedarf, der keinen Aufschub bis zu den regulären Öffnungszeiten der Apotheke erlaubt, könnte durch die Ausstellung ärztlicher Verschreibungen zur Belieferung in der notdiensthabenden Apotheke nach Wahl des Patienten gedeckt werden. „Sofern Patienten das Aufsuchen einer Apotheke im Notfall nicht möglich ist und nicht durch sie organisiert werden kann, kann ein ärztlich verordneter und angemessen vergüteter Notfallbotendienst der Apotheke die Sicherstellung der Patienten gewährleisten“, schlägt der ABDA-Vorstand vor. Dabei sei sicherzustellen, dass eine solche Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt „ausschließlich ausgestellt wird, sofern dies aus medizinischen Gründen unerlässlich ist; eine Ausstellung aus Gründen der Convenience muss ausgeschlossen bleiben“.

Absage an das Dispensierrecht

Dabei müsse bei der apothekenrechtlichen Ausgestaltung dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass auch im Nacht- und Notdienst eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht des oder der diensthabenden Approbierten in der Apotheke unerlässlich ist. „Insofern ist – beschränkt auf diesen Ausnahmefall – die Beauftragung Dritter, die nicht zum Personal der Apotheke gehören, nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten der Apotheke zu ermöglichen. Für ein ärztliches Dispensierrecht im Nacht- und Notdienst besteht kein Erfordernis.“

Darüber hinaus böten die Apotheken der Ärzteschaft an, die hierfür erforderliche Kooperation zwischen ärztlichem und apothekerlichen Notdienst weiter zu verbessern. „Neben der Abstimmung bei der Dienstbereitschaftseinteilung kann dies auch die Zurverfügungstellung von Wirkstofflisten zum Gegenstand haben, die Grundlage für die ärztliche Verordnung im Nacht- und Notdienst sein können. Um die ärztliche Therapiefreiheit nicht einzuschränken, wird angeregt, dass die Ärzte bei einem beabsichtigten Abweichen von der Wirkstoffliste vor der Verordnung obligatorisch Kontakt mit der vom Patienten ausgewählten dienstbereiten Apotheke aufnehmen.“

Lagerhaltung vereinheitlichen

In einem weiteren Antrag, den eine Gruppe um die Chefin des Berliner Apotheker-Vereins, Anke Rüdinger, eingereicht hat, geht es darum, die Lagerhaltung der Apotheken im Notdienst zu optimieren.


Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker befürwortet die Erarbeitung einer Leitlinie der Bundesapothekerkammer, in der verbindliche Empfehlungen für die Lagerhaltung der Apotheken in Nacht- und Notdiensten gegeben werden.“

Antrag von Joachim Stolle, Anke Rüdinger, Anna Fredrich, Tina Töllner und Claudia Wolf für den DAT 2022


„In regelmäßig angestoßenen, zum Teil öffentlich geführten Diskussionen wird die vermeintlich uneinheitliche Bevorratung der Apotheken zur Begründung von Forderungen nach ergänzenden Versorgungsmodellen herangezogen“, schreiben die Apotheker:innen in ihrem Antrag. Um dieser hypothetischen Problematik zu begegnen, regen sie eine Standardisierung der Lagerhaltung in Nacht- und Notdiensten an. Eine entsprechende Leitlinie, die die Bundesapothekerkammer ausarbeiten soll, könne den Ärztinnen und Ärzten „in den Zeiten des Nacht- und Notdienstes als Hilfestellung zur Verordnung von in jeder diensthabenden Apotheke verfügbaren Arzneimitteln dienen und versachlicht zugleich die Diskussionen zu diesem Thema. Darüber hinaus dient eine solche Maßnahme auch dem Patient:innen- und Verbraucherschutz, da auf diese Weise das bewährte Vier-Augen-Prinzip in der Arzneimittelversorgung auch zu Zeiten des Nacht- und Notdienstes vollumfänglich aufrechterhalten wird.“

Auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bringt sich mit zwei Anträgen in die Notdienstthematik ein: Sie will deutlich mehr pharmazeutische Freiheiten als bisher für die Diensthabenden erreichen. Zum einen sollen Apothekerinnen und Apotheker verordnete Arzneimittel rechtssicher und ohne Retax-Gefahr austauschen dürfen, etwa was Packungsgröße, Wirkstärke und Darreichungsform betrifft. In äußerst dringenden Fällen soll demnach auch die Aut-simile-Substitution gestattet sein – Vorbild für den Vorstoß ist die aktuell noch geltende SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.

Abgabe von Dauermedikation ohne ärztliche Verordnung

Zum anderen fordert die AKWL, dass Apotheken im Notdienst beziehungsweise generell außerhalb der Praxisöffnungszeiten in dringenden Fällen ihren chronisch kranken Patientinnen und Patienten Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung mitgeben dürfen, die sie dauerhaft einnehmen. Denn: „Eine Therapieunterbrechung durch zum Beispiel Nichteinnahme von notwendigen Herz- oder Blutdruckmedikamenten, weil die Notdienstpraxis aufgrund eines zu hohen Aufwands nicht aufgesucht wird, gefährdet die Gesundheit dieser Patient:innen“, konstatiert die Kammer. Dieses Ansinnen darf man wohl als Gegenvorschlag zu den ärztlichen Bestrebungen, für sie das Dispensierrecht im Notdienst einzuführen, verstehen.

Derzeit liegen die Anträge in der Vorabfassung vor. Am heutigen Donnerstag, den 28. Juli 2022, wird sich zunächst noch der ABDA-Gesamtvorstand mit dem Paket befassen – erst dann steht das Antragsheft fest.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

* Update (1. August 2022): Der Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands zum vergüteten Notfall-Botendienst hat es nicht in das finale Antragsheft geschafft.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

DAT-ANTRagsberatung

Die Nöte beim Notdienst

Anhörung zum Antrag der AfD

Notfall-Botendienste fallen durch

Die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2023 im Überblick

Mehr Honorar und Handlungsspielraum gefordert

DAT-Antrag soll nicht weiterverfolgt werden / Kritik von den Kammern Hamburg und Rheinland-Pfalz

Belästigende Anrufe: ABDA setzt auf Kammern statt auf Gesetzgeber

debatte ums Dispensierrecht

Leider blöd  

8 Kommentare

Degerneration

von Dr. House am 31.07.2022 um 21:00 Uhr

Ja, machen wir doch die Leute noch bequemer. Verwöhnen wir sie doch einfach und liefern pünktlich zur Cannabisfreigabe das Gras an die Haustür, die Pille an die Bettkannte, das Erkältungsbad an die Badewanne. Das ist kein Fortschritt was wir aktuell schon erleben. Sonntagsnotdienst: 20 % echte Notfälle, Rest irgendwas zwischen Langeweile, Einsamkeit, Schreck durch Dr. Google oder einfach nur 24/7 Shopping-mentalität. Wir haben alle einen Gesundheitsberuf gelernt, verstehen aber nicht, dass wir selbst die Gesellschaft mit krank machen. Man erzieht doch ein Kind auch nicht, indem es von klein auf alles bekommt, was seine Impulse verlangen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienstbotendienst

von FJS am 30.07.2022 um 12:35 Uhr

Ad hoc fallen mir dazu folgende Gedanken ein:
1.) Wer darf die Arzneimittel liefern? Welche pharmazeutische Qualifikation muss der Bote besitzen, falls keine Verordnung in der Apotheke bei Auslieferung vorliegt?
2.) Wo finde ich Mitarbeiter, die bereit sind, in der Nacht auf Abruf auszuliefern?
3.) Wieviel zahlt die GKV? Mein unterster Schätzwert für die Kosten liegt bei ca. 40 € zzgl. MWSt je Botendienst ( davon KFZ-Kosten mittlere Entfernung auf dem Land 14,5 km und 0,3 bis 0,4 € /km = ca. 10 € Schätzung ADAC ; Mitarbeiter bei Mindestlohn 12 € plus Zuschlag ( Nacht, Feiertag) plus Arbeitgeberanteile ab 30 € / Stunde.
Diese und viele weitere Fragen müssen geklärt sein. bevor die ABDA eine Forderung an den Gesetzgeber formuliert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienstgebühr

von Daniela Hänel am 30.07.2022 um 11:32 Uhr

Ich habe den Artikel 3 x gelesen und finde keine Hinweise zur Erhöhung der Notdienstgebühr auf 20 Euro, keinen Hinweis auf Änderungen der Versteuerung des Nacht- und Notdienstes wie bei Schichtarbeit, zur Entlastung zur Notdienstanzahl, zur Anpassung der Entlohnung, damit man wenigstens den Mindestlohn verdient, nichts, einfach nichts, um die Attraktivität des Nacht- und Notdienstes wenigstens finanziell zu verbessern…

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notfallbotendienst

von Karl Friedrich Müller am 30.07.2022 um 10:25 Uhr

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass unsere ABDA so gar nichts mehr mit der Basis zu tun hat und völlig abgehoben ist, dann ist es diese Forderung nach dem Botendienst im Notdienst.
Wie soll das gehen und wie viele Personen braucht es dann für den Notdienst? Der Bote muss auch bezahlt werden!
Beim Verhandlungsgeschick der ABDA käme dann eine Gebühr von 3,50€ pro Botendienst raus, oder?
Hilfe. Vermutlich mit Kontrahierungszwang.
Ich bin total genervt von so viel Unfähigen.
Aber keine Angst, durchgesetzt wird eh nichts.
Nur Nachteiliges natürlich

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienst

von KM am 29.07.2022 um 12:44 Uhr

Der 24/7-Notdienst gehört zeitlich reduziert.
Die Bereitschaftspraxis hier schließt um 21Uhr. Jeder, der nach 22Uhr zur Apotheke kommt, braucht Nasenspray, kopfschmerztabletten, Schwangerschaftstests, Lutschtabletten. Wenn ich nachfrage, sind die Beschwerden schon seit Stunden da. Leute, kommt doch eher zur Apotheke.
Wenn ich nachts um 3 Hunger habe und der Kühlschrank ist leer, habe ich Pech gehabt, muss ich vorher einkaufen. Das meiste sind keine medizinischen Notfälle, sondern Bequemlichkeitseinkäufe, weil "jetzt habe ich Zeit und ihr seid sowieso da".
Warum keine Kernzeiten, z.B. bis 22 Uhr unter der Woche und 2x3h am Wochenende?

Von der Arbeitszeitbelastung rede ich noch gar nicht.
Viele Apotheker werden 36h-Schichten kennen. Man versucht es zu vermeiden, manchmal geht es nicht anders. Bei Ärzten ist das inzwischen zu Recht abgeschafft.

Die Notdienstgebühr ist ein Witz, trotzdem diskutieren manche noch rum. Schon mal einen Schlüsseldienst gerufen?

Kein Botendienst im Notdienst. Das ufert bei der Bequemlichkeitsgesellschaft aus. Es gibt sowas schon, nennt sich Taxi/ Nachbarschaft/ Familie.

Vorschlag aus einem doccheck-Forum für vergessliche Patienten:
Der Arzt stellt zusätzlich zu den normalen Rezepten für die Dauermedikation noch ein Notfall-Privatrezept für diese Medikamente aus.
So hat der Patient was fürs Wochenende/ Praxis zu/ Arzt krank/ Termin vergessen etc. Er muss es halt privat zahlen, ist aber versorgt. Und die Apotheken müssen nicht notgedrungen gegen Gesetze verstoßen.
Die Gültigkeit kann der Arzt z.B. auf 1 Jahr erweitern, wenn er das aufs Rezept schreibt, sonst ist es nur 3 Monate gültig.
Wenn Medikamente so voll bezahlt werden müssen, gehen die meisten zum Bereitschaftsarzt bzw. kümmern sich rechtzeitig um neue Rezepte.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienstgebühr vergessen?

von Thomas Eper am 29.07.2022 um 9:16 Uhr

Haben ich was übersehen, oder wurde tatsächlich kein Wort über die Notdienstgebühr verloren?
Hallo Leute, die Notdienstgebühr beträgt seit der Euroeinführung 2,50 €, ist also über 20 (in Worten zwanzig!) Jahre alt. Geht´s noch?
In keinster Weise zeitgemäß.
Mindestens 5,00 € sollten es sein, damit auch der Missbrauch des Notdienstes wegen Lappalien eingedämmt wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Notdienst

von Dr. Thomas Richter am 29.07.2022 um 8:25 Uhr

Ich denke auch, dass das ein Riesenthema ist. Die telefonische Erreichbarkeit müsste eingeschränkt werden, so dass es eine zentrale Rufnummer gibt. Dieser Telefon-terror ist keinem zuzumuten. Ich hatte diesbezüglich schon Kontakt mit der Kriminalpolizei. Da gibt es schon Möglichkeiten einer Fangschaltung, um die Anrufer dann zu ermitteln und gezielt Anzeige wegen Missbrauch eines Notdienstes zu belangen. Ob das unsere verschlafenen ABDA-Funktionäre in Angriff nehmen, halte ich jedoch für zweifelhaft.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst im Notdienst

von Dr. Harald Paulsen am 28.07.2022 um 17:10 Uhr

Manche Sätze muss ich dreimal lesen, um den Inhalt zu glauben. Wenn der ABDA-Vorstand (!) die Einführung eines ärztlich verordneten Notfall-Botendienstes fordert, frage ich mich, ob diese Leute jemals selbst einen Notdienst verrichten mussten.
Nachdem in den allermeisten Apotheken der Notdienst von einem Apotheker/einer Apothekerin allein durchgeführt wird: Wer soll den Botendienst machen? Das würde auch durch eine noch so angemessene Vergütung nicht geklärt.
Ich begreife nicht, wie unsere Standesvertreter wachen Verstandes eine solche Forderung stellen können!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.