Auszahlungen im August gefährdet?

KBV mahnt Anpassung der Testverordnung an

Berlin - 01.08.2022, 17:00 Uhr

Die KBV-Vorstände Stephan Hofmeister, Andreas Gassen und Thomas Kriedel warten auf eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung. (Foto: KBV)

Die KBV-Vorstände Stephan Hofmeister, Andreas Gassen und Thomas Kriedel warten auf eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung. (Foto: KBV)


Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mahnt Rechtssicherheit für die Abrechnung von Corona-Tests an. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weist er darauf hin, dass die Testverordnung nach ihrer jüngsten Änderung einer weiteren Anpassung bedürfe – andernfalls habe dies vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse an die Testanbieter.

Seit dem 30. Juni gilt eine neue Testverordnung. Bürgertests sind seitdem nicht mehr für alle kostenlos, sondern nur für bestimmte Risikogruppen und zu gewissen Anlässen. In bestimmten Fällen ist zudem eine Eigenbeteiligung der Bürger:innen von drei Euro vorgesehen. Dies geht einher mit neuen Prüf- und Kontrollpflichten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte daraufhin erklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter den neuen Vorgaben nicht mehr abrechnen und auszahlen könnten. Es folgten Gespräche mit dem Bundesgesundheitsminister und letztlich eine Einigung. Die KVen sollen demnach zwar prüfen, ob eine Akkreditierung der Testzentren vorliegt und die Abrechnungen rechnerisch richtig sind. Auffälligkeiten bei Testergebnissen sollen aber nicht von ihnen, sondern „nachgelagert“ – durch das Robert Koch-Institut – bewertet werden. Die KVen werden sodann weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen.

Mehr zum Thema

KBV und BMG einigen sich im Streit um neue Testverordnung

KVen rechnen Bürgertests auch weiterhin ab

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Neue Testverordnung gilt ab 30. Juni 2022

Doch rund einen Monat später vermisst die KBV eine entsprechende Anpassung der Testverordnung. In einem Brief an Minister Karl Lauterbach (SPD) schreiben die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel: „Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch für die übrigen Beteiligten, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass, anders als die zugesagte Entgegennahme der Rechnungen, Abrechnungen und Auszahlungen bis zum Zeitpunkt der Anpassung nicht durchgeführt werden können“. Insofern sehe man sich derzeit gehindert, die von der KBV nach der Vereinbarung mit dem Minister bereits getroffenen Vorgaben in Kraft zu setzen. In der Folge sähen sich die KVen vor Ort „im Sinne einer ordnungsmäßigen Verwaltung außerstande, Auszahlungen vorzunehmen“.

Im August werden allerdings die nächsten Abrechnungen der Teststellen – auch von Apotheken – bei den KVen eingehen. Die KBV-Vorstände weisen daher darauf hin, „dass die gegenwärtige Lage vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse“ haben werde.

Was bedeutet das nun für testende Apotheken und ihre Abrechnungen? Ein KBV-Sprecher verwies gegenüber der DAZ darauf, dass die KVen hier individuell agieren. Grundsätzlich könnten Rechnungen aber zurückgehalten werden.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Nachfrage: „Die Rechtssicherheit für die Abrechnung der Bürgertest war und ist gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die ihnen rechtlich zugewiesenen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrzunehmen“. Die Testverordnung, so die Sprecherin weiter, werde kurzfristig angepasst, die Gespräche hierzu liefen. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.