Vorstoß aus Baden-Württemberg

DAT-Antrag: Apotheken sollen symptomatische COVID-19-Patienten testen dürfen

Berlin - 11.08.2022, 16:45 Uhr

Bisher dürfen Apotheken nur Menschen ohne COVID-19-Symptome testen. Das soll sich ändern, fordern LAK und LAV aus Baden-Württemberg. (s / Foto: IMAGO / Horst Galuschka) 

Bisher dürfen Apotheken nur Menschen ohne COVID-19-Symptome testen. Das soll sich ändern, fordern LAK und LAV aus Baden-Württemberg. (s / Foto: IMAGO / Horst Galuschka) 


Geht es nach der LAK und dem LAV Baden-Württemberg, sollen Apotheken künftig auch Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen, die COVID-19-Symptome aufweisen. Das geht aus einem Antrag der Organisationen für den Deutschen Apothekertag hervor.

Wer Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen könnten, muss für einen Test in die Arztpraxis gehen. Das erschwert den Versorgungsalltag, meinen die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg: Sie wollen beim Deutschen Apothekertag Mitte September in München einen Antrag vorlegen, in dem der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber aufgefordert wird, die Vorschriften so zu ändern, dass symptomatisch Erkrankte sich auch in den Apotheken testen lassen können.

Konkret heißt es in dem Antrag:


Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die Coronavirus-Testverordnung so anzupassen, dass Apotheken in die Lage versetzt werden, auch symptomatische Personen testen zu dürfen.“

Antrag der LAK und des LAV Baden-Württemberg für den DAT 2022


Die Pandemie habe gezeigt, dass Apotheken in der Lage sind, ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Netz aus Teststellen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, begründen die Apothekerorganisationen aus Baden-Württemberg ihren Vorstoß. Zudem böten Apotheken ein niederschwelliges Testangebot auch am Wochenende an – dieses Angebot steht jedoch nicht allen Menschen offen: „Nach der derzeitigen TestV ist es Apotheken nur gestattet, asymptomatische Patienten zu testen“, bemängeln LAK und LAV.

Doch gerade während der Omikron-Welle war das ambulante ärztliche System demnach „teilweise überlastet und nicht in der Lage, alle symptomatischen Patienten (vor allem diejenigen mit leichten Symptomen) zu testen“. Oftmals seien die Betroffenen deshalb an die Apotheken verwiesen worden. „Diese gelebte partnerschaftliche Praxis soll mit diesem Antrag einen gültigen rechtlichen Rahmen bekommen.“

Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 14. bis 16. September in München statt. Angekündigt ist auch ein Grußwort von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Schwerpunkt des diesjährigen DAT ist das Thema „Klima und Gesundheit“. Zudem beschäftigen sich Anträge etwa mit dem Apothekennotdienst, der Vergütung und dem Medikationsmanagement. Eine Übersicht über die Anträge finden Abonnenten in der DAZ 31/2022.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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