Hilfsmittelversorgung

DAK: Kostenvoranschläge nur noch elektronisch und kostenpflichtig

Stuttgart - 12.08.2022, 10:45 Uhr

Die DAK akzeptiert nur noch elektronische Voranschläge über ein kostenpflichtiges Portal. (Foto: IMAGO / Steinach)

Die DAK akzeptiert nur noch elektronische Voranschläge über ein kostenpflichtiges Portal. (Foto: IMAGO / Steinach)


Seit dem 1. Juli akzeptiert die DAK nur noch elektronische Kostenvoranschläge. Dazu arbeitet die Kasse mit dem Dienstleister Medicomp zusammen. Die Kosten für das Verfahren – eine monatliche Grundgebühr und eine pro Antrag – müssen jedoch die Apotheken tragen. Der aktuelle Vertrag sieht zwar eine weitestgehende Genehmigungsfreiheit vor, weswegen das Verfahren nur selten benötigt werden sollte, die Grundgebühr muss aber dennoch bezahlt werden.

Seit dem 1. Januar gilt ein neuer Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der DAK und dem Deutschen Apothekerverband. Der vdek-Hilfsmittelliefervertrag, der bisher auch für die DAK galt, endete für alle Beteiligten am 31. Dezember 2021. Der neue Vertrag schreibt unter anderem vor, dass ab 1. Juli Kostenvoranschläge nur noch elektronisch eingereicht werden. Wie andere Kassen auch arbeitet die DAK hierfür mit einem Dienstleister zusammen, der Medicomp GmbH, die neben anderen Services rund um die Hilfsmittelversorgung auch ein Verfahren für den elektronischen Kostenvoranschlag anbietet. Die Apotheken können dabei entweder direkt die Plattform des Anbieters nutzen oder über eine Schnittstelle zu Medicomp ihre übliche Apothekensoftware. Auch andere Kassen, beispielsweise die TK , arbeiten mit Medicomp zusammen.

Die Inanspruchnahme des Dienstleisters ist allerdings nicht umsonst. Der DAZ-Redaktion liegt eine Nutzungsvereinbarung vor, wonach für Apotheken eine monatliche Grundgebühr von 10,20 Euro fällig wird sowie eine Gebühr von derzeit 0,50 Euro je genehmigtem Kostenvoranschlag oder erhaltenem Auftrag, der über das Portal elektronisch übermittelt wurde. Lediglich bei systemtechnischen Problemen kann laut einem Rundschreiben des Bayerischen Apothekerverbandes nach Absprache mit dem zuständigen Fachzentrum Hilfsmittel (FZH) der DAK-Gesundheit hilfsweise ein Kostenvoranschlag in einem anderen geeigneten Medium (z. B. als Fax oder in Papierform) eingereicht werden. Rein vorsorglich empfiehlt der Verband, bereits bei Einreichung eines Kostenvoranschlags konkret auf den systemtechnischen Fehler hinzuweisen. Der Verband weist zudem darauf hin, dass der neue Vertrag in weiten Teilen Genehmigungsfreiheit vorsieht und deswegen dieses Verfahren selten benötigt werden wird.

Grundgebühr fällt immer an

Die neuen Regelungen werden wohl dazu führen, dass Apotheken sich aus weiteren Versorgungsbereichen zurückziehen. Denn gerade die Tatsache, dass der neue Vertrag kaum mehr Genehmigungen vorsieht, macht es für Apotheken besonders unrentabel. Die monatliche Grundgebühr fällt schließlich auch an, wenn nichts abgerechnet wird. Und wenn das Portal nicht für andere Kassen genutzt wird, ist das Ganze auf jeden Fall ein Minusgeschäft. 

Korrektur: in einer ursprünglichen Version hieß es fälschlicherweise, die Barmer arbeite beim elektronischen Kostenvoranschlag mit Medicomp zusammen. Die Zusammenarbeit besteht nur Vertragsmanagement. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


7 Kommentare

Gegenmaßnahmen

von ratatosk am 16.08.2022 um 17:09 Uhr

Solche Kassen sind bei uns schon lange von der Himi Versorgung ausgeschloßen. Die Kunden werden genau über die Gründe informiert , was schon einige zum Wechsel bewogen hat. des Weiteren verweise ich auf die Kasse und ihre Pflicht dem Patienten eine Bezugsquelle für das genaue nennen zu können , hat schon viele erboste Anrufe der DAK gebracht , aber was soll das noch interessieren. Desweiteren wird den Retardationen dieser Kassen immer einzeln ! handschriftlich ! widersprochen und bei Ablehnung wieder handschriftlich mitgeteilt, daß es über die Kammer weiter betrieben wird, Hat einen Nerv getroffen, da dies die Kassen mehr kostet, als sie durch diese Drückerkolonnen erpressen können. Mündliche Auskünfte werden prinzipiell ausgeschlossen. Kostet natürlich etwas Zeit und Briefmarken, aber wenn es viel mehr Apotheken so machen würden, oder auch andere Betroffene, würde das Drücksystem der Kassen einfach zusammenbrechen. Leider sind zu viele Apotheken zu apathisch um auch nur mit der Wimper zu zucken. Dann haben wir aber auch leider nichts anders verdient, als daß uns die GKV nicht für voll nimmt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

DAK

von Apotheker am 16.08.2022 um 11:37 Uhr

Wir hatten mit der DAK bisher nur Ärger, weshalb wir schon seit einiger Zeit keine HiMi-Rezepte für Patienten dieser Kasse beliefern.
Die Versicherten bekommen ja auch aus Freundes-und Familienkreis mit, dass es bei anderen Kassen anders läuft. Ein kleiner Anstupser im Form einer abgelehnten Versorgung reicht dann doch bei recht vielen aus, um die Kasse zu wechseln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

DAK

von Stefan Eckardt am 16.08.2022 um 9:15 Uhr

Es ist doch ganz einfach - wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Ansonsten berechnen wir den KK auch unsere Abrechnungskosten, oder wie? Wer da mitmacht, der hat es auch verdient...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

DAK und Hilfsmittel

von Lederer Sibylle am 16.08.2022 um 8:12 Uhr

Unfassbar…was müssen wir uns als Apotheken noch alles bieten lassen von den Krankenkassen?
Keiner hat den Mut an diesen“ Wasserkopf Krankenkassen „ zu gehen…. Hätten wir nicht so einen Dschungel an KK s und diversesten Verträgen, würde viel Geld, viel unnötige Verwaltung viel Zeit und Ärger —uns allen… Apotheken und Patienten —-gespart…

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

DAK

von Martin Straulino am 15.08.2022 um 12:57 Uhr

Mir ist es ein Rätsel, warum der DAV überhaupt solche Verträge unterschreibt. Das wäre die Gelegenheit, allen Kunden der besagten Krankenkasse zu erzählen, dass es auch andere = bessere Krankenkassen gibt.
Aber so ist es leider mal wieder - viel zu lasch und zu wenig kampfbereit ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: DAK

von Stefan Haydn am 16.08.2022 um 10:00 Uhr

Ich weise die Kunden bei Schwierigkeiten konsequent auf Alternativen hin. So wie ich im Sonntagsdienst darauf hinweise, dass die KKH als einzige Kasse die Notdienstgebühr nicht übernimmt. Auch bei Kindern nicht.

Manche fangen dann an nachzudenken. Sonst ändert sich nie etwas.

HiMi nein danke?

von Karl Friedrich Müller am 12.08.2022 um 12:00 Uhr

wir sollten uns komplett aus der Belieferung von HiMi verabschieden. Zumindest eine Zeit lang. Der Bogen ist überspannt.
Die Kassen werden immer wieder eine Maßnahme finden, uns zu schikanieren. Das muss ein Ende haben, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Ich dazu der Meinung, das, wenn die KK die Plattform wollen, auch dafür bezahlen müssen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.