Muttermalentfernung

Amazon bekommt Mahnschreiben von der FDA

Traunstein - 19.08.2022, 17:50 Uhr

Die FDA hat Amazon einen Warning-Letter geschickt. (Foto: Araki Illustrations / AdobeStock)

Die FDA hat Amazon einen Warning-Letter geschickt. (Foto: Araki Illustrations / AdobeStock)


Wer Muttermale hat, sollte diese tunlichst regelmäßig dem Arzt vorzeigen, damit mögliche Entartungen frühzeitig erkannt werden. Doch dessen ungeachtet gibt es Präparate, mit denen man – so versprechen zumindest die Hersteller – solchen und ähnlichen Hautveränderungen selbst zu Leibe rücken kann. Wegen zwei Produkten, die Amazon in den USA im Rahmen des „Fulfillment by Amazon Service“ anbietet, bekam der Internetgigant nun einen „Warning Letter“  von der FDA.

Amazon bietet mit seinem FBA-Sevice („Fulfillment by Amazon“) zahllosen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäfte über die Plattform des US-Versenders abzuwickeln. „Beim Versand durch Amazon lagern Sie Ihre Produkte in den Logistikzentren von Amazon. Wir kommissionieren, verpacken und versenden die Bestellungen direkt an Ihre Kunden und bieten Kundenservice für diese Produkte an“, heißt es auf der Website. Aber offenbar trägt Amazon zumindest teilweise auch die Verantwortung dafür, was die Geschäftspartner anbieten. So erreichte Anfang August Amazon-CEO Andy Jassy ein Mahnschreiben der US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA), das sich mit zwei auf der US-amerikanischen Website von Amazon im Rahmen des FBA-Service vertriebenen Produkten zur Entfernung von Muttermalen und Hautanhängseln befasst. 

Die FDA habe, heißt es in dem Schreiben, die beiden Präparate „Deisana Skin Tag Remover, Mole Remover and Repair Gel Set“ und „Skincell Mole Skin Tag Corrector Serum“ auf der Website amazon.com erworben. Die beiden Produkte seien für die angegebenen Anwendungsgebiete nicht allgemein als sicher und effektiv anerkannt und deshalb als „new drugs” im Sinne des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FD&C Act) einzustufen. Solche „new drugs“ dürften ohne Genehmigung der FDA nicht in den Handel gebracht werden. Da es für die genannten Produkte keine entsprechende Genehmigung gebe, liege ein Verstoß gegen den FD&C Act vor.

Keine legalen OTC-Produkte zur Entfernung von Muttermalen

Grundsätzlich weist die FDA in ihrem Schreiben darauf hin, dass es keine OTC-Produkte für die Entfernung von Muttermalen und Hautanhängseln gebe, die legal vertrieben werden dürften. Die Selbstdiagnose und -behandlung von Muttermalen könnte verspätete Krebsdiagnosen und sogar das Fortschreiten einer Krebserkrankung zur Folge haben. Dazu gebe es auch eine Warnung an die Verbraucher. (FDA-Text)

Abschließend wird Amazon aufgefordert, innerhalb von 15 Arbeitstagen Stellung zu beziehen. Darin soll der Versandhändler erklären, mit welchen Maßnahmen er weitere Gesetzesübertretungen vermeiden werde, oder darlegen, warum keine Verletzung des FD&C Act vorliege.

Wie man einen Maulwurf entfernt

Auch auf der deutschen Amazon-Website kommen unter dem Schlagwort „Muttermal entfernen“ etliche Angebote. Selbst wenn diese von den Inhaltsstoffen her harmlos wären – angegeben werden unter anderem pflanzliche Drogen, wobei die Frage offen bleibt, wie vollständig die Deklaration ist –, so gilt natürlich auch hier, dass durch den Kauf und die Anwendung dieser Präparate mögliche Entartungen unter Umständen verspätet entdeckt werden. 

Wenig Vertrauen weckt darüber hinaus, dass „Mole“, der englische Ausdruck für Muttermal, in den Angeboten mehrfach mit „Maulwurf“ – einer anderen Bedeutung des Wortes – übersetzt wird. So heißt es in der Gebrauchsanweisung eines der angebotenen Produkte: „Nehmen Sie einen weiteren Zahnstocher, tauchen Sie eine kleine Menge der Maulwurfsentfernungscreme Nr. 2 ein und geben Sie sie auf den mit Wasser Nr. 1 beschichteten Maulwurf.“ Auch wenn dies auf den ersten Blick belustigend wirkt – dass Menschen mit solchen Produkten ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, sollte dies auch in Deutschland die Aufmerksamkeit der Überwachungsbehörden auf sich ziehen. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion läuft bereits.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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