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Stellungnahme
ABDA: Apotheken sollen unbefristet gegen COVID-19 impfen dürfen
Die ABDA begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, unter anderem die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu verlängern – statt bis Ostern wünscht sie sich dies allerdings bis Ende des Jahres 2023. Zudem regt sie an, die Impferlaubnis für Apotheken gegen COVID-19 zu entfristen.
Mit dem COVID-19-Schutzgesetz, das der Deutsche Bundestag planmäßig bereits am 8. September verabschieden wird, soll unter anderem auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Entsprechende Änderungsanträge haben SPD, Grüne und FDP eingebracht. Demnach sollen zudem Apotheker, Tier- und Zahnärzte ebenfalls bis Karfreitag gegen COVID-19 impfen dürfen.
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Die ABDA begrüßt beide Vorhaben im Kern – ihr gehen die Pläne aber nicht weit genug. Sie bittet in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsanträgen den Gesetzgeber, die Fristen noch einmal zu überdenken. Sowohl die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als auch die Coronavirus-Impfverordnung möchte sie bis Ende des Jahres 2023 verlängert wissen. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enthält einerseits die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken bei der Rezeptbelieferung, andererseits die Vergütungsvorgaben für Ärzte, Apotheken und Großhändler bei der Verteilung und Abgabe von COVID-19-Medikamenten wie Paxlovid.
Was das Impfen gegen COVID-19 betrifft, dringt die ABDA gar auf eine vollständige Entfristung. „Die vorgesehene Verlängerung der Möglichkeit, COVID-19-Impfungen in Apotheken durchzuführen, wird ebenfalls begrüßt“, schreibt die Bundesvereinigung. „Wir regen jedoch bereits jetzt an, diesen niedrigschwelligen Zugang der Bevölkerung zu hochwirksamen Impfungen gegen schwere COVID-19-Verläufe auch darüber hinaus generell zu etablieren, wie dies durch den Gesetzgeber bereits für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen umgesetzt worden ist.“
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Damit stellt die ABDA auf das Ende Juni in Kraft getretene Pflegebonusgesetz ab, das Apotheken berechtigt, bundesweit ohne Teilnahme an Modellprojekten Menschen gegen Grippe zu impfen. Schon im kommenden Herbst soll es losgehen – zunächst muss jedoch eine Einigung her, wie die Apotheken zu vergüten sind. Dafür hatte der Gesetzgeber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband eine Frist bis Ende August gesetzt – nun haben sich die Partner allerdings offenbar schon vor Fristablauf darauf geeinigt, die Schiedsstelle anzurufen. Auch ihr gibt das Pflegebonusgesetz einen zeitlichen Rahmen vor: Sie hat einen Monat Zeit, um eine Entscheidung zu fällen.
1 Kommentar
ABDA-Murks
von Roland Mückschel am 25.08.2022 um 11:31 Uhr
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