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Dispensierrecht
Paxlovid an Arztpraxen – so geht die Abrechnung
Seit einer Woche dürfen Hausärzte nunmehr Paxlovid direkt an COVID-19-Patient:innen abgeben, die ein besonders hohes Risiko für schwere Verläufe haben. Bestellt werden muss das Arzneimittel in der Apotheke. Wir haben alle wichtigen Informationen zur Bedruckung der Rezepte zusammengestellt.
Stuttgart/Berlin – 25.08.2022, 15:50 Uhr

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Overwiening: Verantwortungsloser Aktionismus
Seit dem gestrigen Donnerstag können Hausärzte Paxlovid begrenzt bevorraten und direkt an Patienten abgeben. Das gleiche gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kritisiert, der Bundesgesundheitsminister habe hier ohne Not die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit aufgehoben.
Das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte kommt
Ab morgen können Hausärzte bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig halten und direkt an geeignete COVID-19-Patienten abgeben. Heute wurde im Bundesanzeiger eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veröffentlicht, in der die Vergütung und Abrechnung geregelt ist. Zudem wurde die Allgemeinverfügung, die den Bezug und die Abgabe antiviraler COVID-19-Arzneimittel regelt, aktualisiert.