Rundbrief an die Kollegen

Hausärztechef Weigeldt will Dispensierrecht ausweiten

Traunstein - 26.08.2022, 16:15 Uhr

Ulrich Weigeldt, der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes will das Dispensierrrecht ausweiten (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)

Ulrich Weigeldt, der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes will das Dispensierrrecht ausweiten (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)


Die seit Kurzem bestehende Möglichkeit, dass Hausärzte das COVID-19-Medikament Paxlovid an ihre Patienten dispensieren und dafür zusätzlich vergütet werden, führt zu Begehrlichkeiten. In einem Rundbrief fordert Ulrich Weigeldt, der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, das Dispensierrecht auf weitere Bereiche auszuweiten.

Arzneimittel selbst abzugeben und dafür Geld zu bekommen, ist eine immer wieder aufs Neue erhobene Forderung von Teilen der Ärzteschaft. Vor allem dann, wenn Apotheken sich aus Sicht von Medizinern auf deren Hoheitsgebiete begeben, z.B. beim Thema Impfen oder bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Nun hat den Ärzten die Pandemie in die Hände gespielt. Da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach große Mengen des COVID-19-Medikaments Paxlovid eingekauft hat, aber die Ärzte es kaum verordnen, wird ihnen das Dispensieren erlaubt und mit 15 Euro pro Packung versüßt (Das…).

Sehr zur Freude von Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbands, der in einem Brief an die „lieben Kolleginnen und Kollegen“ keinen Hehl daraus macht, dass nun ein lange angepeiltes Ziel erreicht wurde: „Damit gibt es in Deutschland erstmals ein hausärztliches Dispensierrecht! Hierfür haben wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt“, heißt es.

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Das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte kommt

Doch dabei soll es nicht bleiben. Weigeldt lässt in seinem Brief keine Zweifel daran, dass dies nur der Anfang sein kann. So will er sich dafür einsetzen, dass die Abgabe von Paxlovid durch Hausärzte, die zunächst bis zum April 2023 erlaubt werden soll, unbefristet ermöglicht wird.

Will Weigeldt die Politik beim Dispensierrecht für dumm verkaufen?

Zudem macht Weigeldt in seinem Brief klar, dass er eine Ausweitung des Dispensierrechts für notwendig hält. „Es ist begrüßenswert, dass der Gesetzgeber beim ärztlichen Dispensierrecht einen ersten Schritt geht. Wir fordern, dieses auch auf weitere Bereiche, in denen es einen echten Bedarf vieler Patientinnen und Patienten gibt, auszuweiten“, schreibt der Hausärztechef. Und weiter: „Das gilt insbesondere für den Notdienst. Es ist niemandem begreiflich zu machen, weswegen Patientinnen und Patienten, die wir im Notdienst versorgen, im Zweifel das gesamte Wochenende warten müssen, bis sie an ihre Medikamente kommen.“

Diese Begründung ist schon erstaunlich. Zum einen ist die direkte Anwendung eines Medikaments im Rahmen eines Hausbesuchs bereits heute möglich – es gibt halt kein zusätzliches Geld dafür. Zum anderen gibt es eine flächendeckende Notdienstbereitschaft der Apotheken. Damit ist die Arzneimittelversorgung der Patienten auch am Wochenende gesichert. Bleibt die Frage: Weiß Weigeldt das am Ende nicht? Oder, was wahrscheinlicher ist, will er die Adressaten seiner Forderung für dumm verkaufen?


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Einfach nach Österreich schauen

von ratatosk am 05.09.2022 um 17:00 Uhr

Man kann in Österreich sehen, wie negativ sich das Dispensierrecht auf die Verordnungsverhalten der Praxen ausgewirkt hat ! Mehr und teuerer ! Deshalb baut Österreich es auch immer mehr ab. Aber Geld stinkt nicht für jeden und das Vertrauen in die Notwendigkeit der Verordnung - zur kleinen Erinnerung ! deshalb die Trennung von Arzt und Apotheker ! wurde schon vor Jahrhunderten klar erkannt, bis dann halt Karl gekommen ist ! - ist nicht jedem etwas wert ! Sollte ich den Rat einer Hüftgelenksprotese bekommen, wäre ich auch im Zweifel, ob es notwendig ist, oder der - die Betreffende noch eine Vorgabe erfüllen muß !. So frisst sich dann das Mißtrauen in die Arzt - Patienten Beziehung. Der so angestrengt nett schauende ältere Herr, sollte dies nicht überreissen ?!

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Weigeldt et. alt.

von Dr.Diefenbach am 26.08.2022 um 21:41 Uhr

....es war doch völlig klar, dass DIESE abstruse Idee an Fahrt aufnimmt.Es ist die Konsequenz ,die miese Reaktion auf die Tatsache, dass es Vereinbarungen zur pharmazeutischen Dienstleistung gibt.Zeigt es aber nicht auch,dass das ewig alte Denkmodell, dass Apotheker die Erfüllungsgehilfen der Ärzteschaft seien, nie aufgehört hat zu existieren??? Es ist irgendwie ähnlich der "grossen" Weltpolitik.Ein kleiner Kreis -meist ältere Herren-glaubt dem Rest von 99 % seine Weisheiten aufs Auge drücken zu müssen!Vor Allem werden pharmazeutische Kenntnisse durch derart läppische und eigentlich nur arrogante Forderungen auf eine Ebene herabgestuft,die eine weitere Beschäftigung mit Weigeldi und auch den Herren der Hessen Truppe fast unmöglich macht.Leider kommt man an diesen Leuten nicht immer vorbei,da sie ja auch Einfluss nehmen....

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Paxlovid wird zeigen wo die Reise

von Bernd Küsens am 26.08.2022 um 18:21 Uhr

hier die korregierte E-MailoAdresse

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AW: @Bernd Küsens

von Andreas Grünebaum am 26.08.2022 um 19:57 Uhr

Halten Sie Ihren Beitrag für witzig, falls Sie das auf die ärztliche "Dispersion" beziehen? Jeder kennt inzwischen die Probleme mit automatisch im Browser verschlimmbesserten Texten. Der Witz geht auf Ihre Kosten!

Paxlovid wird zeigen wo die Reise hingeht

von Andreas Grünebaum am 26.08.2022 um 16:59 Uhr

Falls die ärztliche Dispersion von Paxlovid eine "Erfolgsgeschichte" würde, sollte auch den Kassenfunktionären klar werden wohin die Reise geht, wenn man den Bock zum Gärtner macht: Mehrverordnungen im Bereich der Rosinenpickerei. Selbstverständlich ohne Zwang Rabattverträge (unverzügliche Einnahme erforderlich) oder Lagervorschriften einzuhalten.
P.S.: was den ärztlichen "Notdienst" angeht, so hat man den bei uns kaum noch gesehen. Abends ist um 22.00 Uhr Schicht im Schacht und die Patienten müssen sich bis zum Folgetag quälen oder ins Krankenhaus in die Notaufnahme begeben. Auch die Kooperation der Ärzte im Notdienst lässt zu Wünschen übrig, da in Hessen auch von uns aus nur indirekt über die Länderweite Patientenhotline mit Warteschlange und Rückruf zu erreichen.

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