Deutscher Apothekertag

Was wurde aus den DAT-Anträgen von 2021?

Süsel - 02.09.2022, 12:00 Uhr

Die ABDA gibt ein Update, welche Anträge aus dem Vorjahr bearbeitet worden sind und welche nicht weiter verfolgt werden. (a / Foto: janvier / AdobeStock)

Die ABDA gibt ein Update, welche Anträge aus dem Vorjahr bearbeitet worden sind und welche nicht weiter verfolgt werden. (a / Foto: janvier / AdobeStock)


Kurz vor dem Deutschen Apothekertag (DAT) hat die ABDA ein Update zu den Anträgen vom DAT 2021 erstellt. Demnach hat sie einzelne Anträge gestoppt. Denn ein weiteres Hilfswerk werde nicht gebraucht und gegen die Zertifizierung telepharmazeutischer Angebote gebe es „haftungs- und haushaltsrechtliche Gründe“.

Zum bevorstehenden Deutschen Apothekertag stellt sich die Frage, was aus den Anträgen aus dem Vorjahr geworden ist. Im Juni hatte die ABDA über den damaligen Stand der Bearbeitung berichtet. Ein Beitrag in der DAZ hatte gezeigt, dass noch viele Aufträge zu bearbeiten sind. 

Nun hat die ABDA ihren Bericht über die Erledigung der Anträge fortgeschrieben. Dabei verweist sie auf einige Ereignisse aus den vorherigen Monaten, die die Anträge betreffen, beispielsweise die Schiedsstellenentscheidung zu pharmazeutischen Dienstleistungen und die Diskussion über die Fortschreibung der pandemiebedingten Erleichterungen bei der Abgabe von Arzneimitteln. Die Anträge zum Makelverbot und zu einigen weiteren Aspekten des E-Rezepts habe die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz aufgegriffen. 

Offene Fragen zu Grippeimpfstoffen

Zur Versorgung mit Grippeimpfstoffen verweist die ABDA auf das im Mai verabschiedete Pflegebonusgesetz. Dies sieht eine Vergütung von 1 Euro pro Einzeldosis plus Mehrwertsteuer für die Beschaffung der in der Apotheke angewendeten Grippeimpfstoffe vor. Darüber hinaus strebe der Deutsche Apothekerverband in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine zusätzliche Kompensation für wirtschaftliche Risiken durch Verwurf oder Verfall an. Hier ist allerdings auch die Fortschreibung schon wieder überholt. Denn kürzlich wurde bekannt, dass die Verhandlungspartner offenbar schon vor Ablauf der Verhandlungsfrist die Schiedsstelle angerufen haben.

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Echte Neuigkeiten enthält der aktualisierte Bericht, soweit es um die Entscheidungen der ABDA zum Umgang mit einzelnen Anträgen geht. Demnach ist die Mitgliederversammlung am 29. Juni der Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstands gefolgt, den Antrag zu einem Verwendungsverbot für Nahrungsergänzungsmittel mit arzneilich wirksamen Stoffen nicht weiterzuverfolgen. Denn dies würde tiefgreifende Modifikationen des europäisch geprägten Lebensmittelrechts erfordern.

ABDA hat zwei Anträge vertagt

Über den Antrag, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Arzneimittelversorgung und die Gesundheit als Thema in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aufzunehmen, soll bei der Mitgliederversammlung im Dezember entschieden werden. Dies gilt auch für den Antrag, die psychosoziale Kompetenz aller Apothekerinnen und Apotheker zu stärken. In diesem Antrag geht es darum, in der Apotheke psychosoziale Problem der Patienten erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Offenbar sieht die ABDA bei diesen beiden Anträgen noch Bearbeitungsbedarf. Aus dem Bericht geht allerdings nicht hervor, was an diesen Anträgen bis Dezember geklärt werden soll.

Keine Zertifizierung telepharmazeutischer Angebote

Die ABDA-Mitgliederversammlung habe im Juni beschlossen, den Antrag, den Deutschen Apothekerverband mit der Zertifizierung telepharmazeutischer Angebote zu beleihen, nicht weiterzuverfolgen. Damit sei die Mitgliederversammlung einer Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstands gefolgt. Als Begründung werden „haftungs- und haushaltsrechtliche Gründe“ angeführt.

Kein weiteres Hilfswerk erforderlich

Über den Antrag zur Errichtung eines Hilfswerks der deutschen Apothekerschaft habe die ABDA-Mitgliederversammlung im Juni beraten. Die Überprüfung habe ergeben, dass schon jetzt über die bestehenden Hilfswerke zweckgebundene Spenden an bedürftige Empfänger möglich seien. Somit bestünden bereits geeignete Hilfswerke. Daraufhin habe die ABDA-Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, dass der Prüfauftrag des Antrags erledigt sei. Ein weiteres Hilfswerk sei nicht erforderlich.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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