Apotheker Dr. Franz Stadler hat seine Apotheke mittlerweile verkauft. Er ist aber weiterhin regelmäßiger Gastkommentator auf DAZ.online, hat zudem das Buch „Medikamenten Monopoly“ herausgebracht und die „Stiftung für Arzneimittelsicherheit“ gegründet.
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Kommentierende Analyse
Schiedsspruch zur Hilfstaxe – das Ende der Zytostatika herstellenden Apotheken?
Ende August hat die Schiedsstelle gesprochen und im anhängigen Schiedsverfahren zur Hilfstaxe zwei folgenschwere Beschlüsse gefasst, die bereits seit gestern gelten. Der kurze Zeitabstand zwischen Verkündung und Inkrafttreten wundert inzwischen niemand mehr, aber die uneinsichtige Hartnäckigkeit im Ignorieren einfachster wirtschaftlicher Notwendigkeiten verblüfft auch hartgesottene Zytoapotheker. Ist jetzt Schicht im Schacht? Das fragt sich DAZ-Gastautor Dr. Franz Stadler.
Nachdem im Laufe des Jahres mehrere Teile der Hilfstaxe von den beiden Vertragspartnern, dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, gekündigt worden waren und eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden konnte, entschied nun das Schiedsgericht. Dabei trennte es die Verfahren zur Festsetzung neuer Arbeitspreise (eine mögliche Anhebung soll in sechs Wochen verhandelt werden) und zur Festlegung neuer, erhöhter Rabatte auf verschiedene Wirkstoffe, die nun ab 1. September 2022 gelten.
Es wurden folgende Rabattveränderungen beschlossen, wobei in diesem Zusammenhang erstaunlich ist, dass bisher nicht austauschfähige Biosimilars finanziell gleichbehandelt werden:
- Bortezomib von 20 Prozent auf 77 Prozent
- Cabazitaxel von 0 Prozent auf 56 Prozent
- Bevacizumab (diverse Biosimilars) meist von 12 Prozent auf 58,5 Prozent
- Rituximab (diverse Biosimilars): meist von 7,5 Prozent auf 58,5 Prozent
- Trastuzumab (diverse Biosimilars) von 20 Prozent auf 67,5 Prozent.
Die Folgen des Schiedsspruchs
Seit Jahren weisen der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker VZA und die Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitung ARGE PareZu immer wieder darauf hin, dass der Arbeitspreis in seiner bisherigen Höhe nicht auskömmlich ist. Inflationsbereinigt müsste danach dieser Arbeitspreis bei mindestens 150 Euro für jede einzelne Herstellung liegen. Er liegt im Schnitt viel niedriger und ist unsinnigerweise je nach Wirkstoffklasse gestaffelt.
Das Gesamtsystem hat bisher nur deswegen funktioniert, weil große Teile des Deckungsbeitrags sich aus erzielbaren Einkaufsvorteilen gespeist haben. Trotz der zum Teil erheblichen Rabatte, die an die GKV gegeben werden mussten (bis zu 83,7 Prozent), verblieben immer noch einige wenige umsatzstarke Wirkstoffe, die das System erhalten haben.
Die letzte Stütze des Systems fällt
Unter den zehn umsatzstärksten in parenteralen Zubereitungen verarbeiteten Wirkstoffen sind laut den GKV-Zahlen für 2021 nur vier patentfreie Wirkstoffe, die aufgrund der Konkurrenzsituation im Markt von den zubereitenden Apotheken mit Rabatt eingekauft werden können, die aber jetzt alle mit mindestens 30 Prozent (Infliximab, wie bisher) an die Krankenkassen weiterrabattiert werden müssen. Gerade diese umsatzstarken Wirkstoffe, Bevacizumab (Nr. 3 der GKV-Liste), Trastuzumab (Nr. 5), Rituximab (Nr. 8) und Infliximab (Nr. 10), waren mit ihren Deckungsbeiträgen die letzte relevante Stütze des Systems, die mit der jetzigen Schiedsgerichtsentscheidung praktisch komplett entfällt.
Ohne eine schnelle und deutliche Erhöhung des Arbeitspreises werden vermutlich viele Zytostatika herstellende Apotheken gezwungen sein, den kostspieligen Betrieb eines Reinraums einzustellen. Die qualitativen Folgen einer fehlenden Adhoc-Herstellung, des Wegfalls einer flächendeckenden Versorgung mit funktionsfähigen Reinräumen und des unnötigen Transports von Zubereitungen empfindlicher Wirkstoffe zu den onkologischen Praxen über weite Entfernungen werden dann die Patientinnen und Patienten tragen müssen.
3 Kommentare
Nicht akzeptabel
von S.Schmidt am 04.09.2022 um 12:57 Uhr
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Untergang
von H am 04.09.2022 um 12:54 Uhr
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Der Arbeitspreis muss angepasst werden jetzt!
von VJ am 04.09.2022 um 12:39 Uhr
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