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Übermittlung des E-Rezepts
Sichere Wege für das E-Rezept setzen sich durch
Offenbar hat die Politik die Bedeutung des Makelverbots als Voraussetzung für das E-Rezept erkannt. Wie wichtig dies für die Sicherheit des E-Rezepts ist, wurde bei der Mitgliederversammlung des NARZ deutlich. Darum appellierte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue an den Bundesgesundheitsminister, nicht auf die Schnelle neue problematische Übertragungswege einzuführen.
Die jüngste Entwicklung zum E-Rezept war ein wesentliches Thema bei der Mitgliederversammlung des NARZ am Samstag in Hamburg. Der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue betonte, der vorliegende Referentenentwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz sei durchaus positiv zu bewerten, weil entscheidende Fragen des Datenverkehrs geregelt würden und die unabhängige Rolle der Apotheken berücksichtigt werde. Es gebe jedoch noch offene Fragen zum E-Rezept-Token und zur Verarbeitung von Abgabeinformationen. Zum Hintergrund: Mit seinen lobenden Worten spielte Graue offenbar darauf an, dass der Referentenentwurf keine Schnittstellen zur Token-Übermittlung für Drittanbieter vorsieht.
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Mit Blick auf das bis vor Kurzem in Schleswig-Holstein praktizierte Verfahren der E-Mail-Übermittlung von E-Rezept-Token gab Graue zu verstehen, es sei „höchste Eisenbahn“ gewesen, dies zu stoppen. Denn entgegen den zulässigen Transportwegen sei eine datenschutzrechtlich höchst bedenkliche Übermittlung gewählt worden. Mit dem Hinweis der Landesdatenschützerin in Schleswig-Holstein würden auch diverse Plattformen und Apps an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen, folgerte Graue. „So manches Geschäftsmodell wird dann sprichwörtlich den Bach heruntergehen“, prognostiziert er.
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Zugleich werde kolportiert, dass Minister Lauterbach die Übermittlung per SMS und E-Mail auf die Schnelle durchsetzen möchte. Doch dabei vergesse er wohl die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die sich nicht so leicht aushebeln lasse. Graue appellierte daher an Lauterbach: „Lassen Sie daher der Bärendienste genug sein, Herr Minister!“ Zulässig seien nur die Übertragung über die Gematik-App, über den ausgedruckten Token und künftig über die elektronische Gesundheitskarte.
Froese: Makelverbot ist verstanden, gelebt und gewollt
NARZ-Vorstandsmitglied Dr. Peter Froese ergänzte in der Diskussion, das geplante Gesetz sei der Ersatz für die lange erwartete Verordnung zu den Details für das E-Rezept. Die neue Gesetzgebung sei eine eindrucksvolle Bestätigung des Makelverbots. Froese folgerte: „Das Makelverbot ist offenbar verstanden, gelebt und gewollt.“ Darum habe er auch keine Befürchtungen, falls die Gematik künftig ein Konzept entwerfen sollte, bei dem ein Foto eines E-Rezepts übertragen würde. Denn das erfolge dann im geschützten Raum der TI. Die halbstaatliche Gematik werde die Gesetze einhalten.
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Wenn Konzepte innerhalb eines geschützten Raums bleiben, werde endlich das Ziel erreicht, dass das E-Rezept so sicher wird wie eine Busfahrkarte. Denn diese gilt elektronisch nur in der App des Busunternehmens. Den Vergleich zur Busfahrkarte hatte Froese in den vorigen Jahren mehrfach gebraucht, um das Problem der Datensicherheit bei der Übertragung von E-Rezeptdaten außerhalb der Gematik-Umgebung anschaulich zu machen.
Problem: Entschlüsselung von Token-Fotos
Bei der Diskussion im Rahmen der NARZ-Mitgliederversammlung wurde auch deutlich, wo das eigentliche Problem bei der Übertragung von E-Rezept-Token in Apps einiger privater Anbieter liegt. Demnach würden einzelne Apps Token-Fotos an Apotheken senden, um diese zu entschlüsseln. Dann könnten die E-Rezepte sogar für die Einlösung in einer anderen Apotheke gesperrt sein, ohne dass der Nutzer dies überblicke. Dies erkläre, warum die Übertragung der Token oder auch nur der Fotos von Token außerhalb einer geschützten Umgebung so problematisch sei. Gerüchteweise hieß es bei der Diskussion auch, die Anbieter solcher Apps hätten diese Vorgehensweise nun als problematisch erkannt und würden daher an anderen Umsetzungen arbeiten.
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