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GKV-Finanzentwicklung im 1. Halbjahr
Krankenkassen bleiben im Jahr 2022 in den schwarzen Zahlen
Die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnet zum Ende des ersten Halbjahrs 2022 noch immer Rücklagen von 9,6 Milliarden Euro und wird dieses Jahr in den schwarzen Zahlen bleiben. Doch die Prognosen für 2023 bleiben düster, weshalb der Bundesgesundheitsminister auf sein geplantes Spargesetz schwört, das „die Lasten fair auf alle Schultern verteilen“ soll.
Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am gestrigen Mittwoch mitteilte, haben die mittlerweile nur noch 97 Krankenkassen im ersten Halbjahr 2022 rund 287 Millionen Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Den Einnahmen in Höhe von 143,5 Milliarden Euro standen demnach Ausgaben in Höhe von 143,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 um 5,4 Prozent. Die Zahl der Versicherten wuchs um 0,1 Prozent, die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen um 4,1 Prozent.
Die Finanzreserven der Kassen betrugen Ende Juni noch 9,6 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben. Damit entsprachen sie dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Die gesetzlichen Krankenkassen werden dieses Jahr in den schwarzen Zahlen bleiben. Grund dafür sind größere Rücklagen und ein zusätzlicher Steuerzuschuss von 14 Milliarden Euro. Der entfällt allerdings im kommenden Jahr. Um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor zu hohen Belastungen zu schützen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz werden wir die GKV-Finanzen für 2023 konsolidieren und die Lasten fair auf alle Schultern verteilen.“
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Bei den einzelnen Kassenarten entwickelten sich die Finanzen unterschiedlich. Überschüsse erzielten die Knappschaft (37 Millionen Euro) sowie die Innungskrankenkassen und die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse (jeweils 32 Millionen Euro). Defizite gab es dagegen bei den Ersatzkassen (-235 Millionen Euro), den Allgemeinen Ortskrankenkassen (-98 Millionen Euro) und den Betriebskrankenkassen (-56 Millionen Euro).
Wo wuchsen die Ausgaben am stärksten?
Hinter dem Ausgabenanstieg von 5,4 Prozent stecken ein Plus von 5,2 Prozent für Leistungen und eines von 11,3 Prozent für die Verwaltungskosten. Das BMG verweist darauf, dass der Zuwachs Corona-bedingt auf einer niedrigen Basis aufsetze und daher mit Vorsicht zu interpretieren sei. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten sei weiterhin maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse im ersten Quartal zurückzuführen und dürfte sich im weiteren Jahresverlauf deutlich abflachen.
Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (um 16,5 Prozent auf 1,14 Milliarden Euro), bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (um 15,9 Prozent auf 1,88 Milliarden Euro) sowie im Bereich der Heilmittel (um 12,5 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro). Der Anstieg bei den Schutzimpfungen sei vorrangig auf die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe zurückzuführen. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter; diese werden vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert.
Plus von 6,7 Prozent bei Arzneimitteln
Die Ausgaben für Arzneimittel wuchsen um 6,7 Prozent: Die Ausgaben hierfür lagen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei 24,17 Milliarden Euro. Mit 18 Prozent der GKV-Gesamtausgaben sind Arzneimittel der zweitgrößte Kostenblock hinter den Kliniken (32 Prozent) und vor der ambulanten ärztlichen Behandlung (17 Prozent). Bei den Krankenhäusern lag der Ausgabenanstieg bei 4 Prozent, bei den Ärzten bei 2,3 Prozent.
Das BMG verweist darauf, dass bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind. Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum lägen häufig noch nicht oder nur teilweise vor.
Was das alles am Ende für die Versicherten bedeutet, werden wir nach der nächsten Sitzung des GKV-Schätzerkreises wissen. Dieser kommt Mitte Oktober zusammen und hat die Aufgabe, die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender aktuellster Erkenntnisse – auch unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – zu prognostizieren. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das BMG dann den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 bekannt geben.
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