Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Thüringens Gesundheitsministerin kritisiert Spargesetz

Berlin - 12.09.2022, 15:30 Uhr

Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, kritisiert die Sparpläne der Bundesregierung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz-Entwurf. (Foto: IMAGO / ari) 

Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, kritisiert die Sparpläne der Bundesregierung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz-Entwurf. (Foto: IMAGO / ari) 


Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat den Gesetzentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz scharf kritisiert. Auch die vorgesehene Belastung der Apotheken sieht sie als Gefahr.

Diese Woche, am 16. September, steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erstmals auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Länder werden eine Stellungnahme beschließen – dann erst startet das Verfahren im Bundestag. Geht es nach den Empfehlungen der beteiligten Bundesratsausschüsse, müsste unter anderem der geplante höhere Kassenrabatt gestrichen werden. Doch zum einen ist nicht sicher, ob das Bundesratsplenum diesem Vorschlag folgen wird. Zum anderen ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Die Kritik aus den Ländern ist daher für manche ein angenehmer Rückenwind – rein praktisch dürften die Auswirkungen aber gering sein.

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Auch die Gesundheitsministerin Thüringens, Heike Werner, hat sich am vergangenen Sonntag in die Debatte eingeschaltet. Sie erklärte in einer Pressemitteilung: „Es ist absolut richtig, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden muss. Dazu braucht es allerdings nachhaltige Maßnahmen. Ein richtiger Schritt wäre, endlich die Unterfinanzierung der Versicherungsbeiträge von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu beenden“. Nicht nur die Krankenkassen werden nicht müde, diese Forderung aufzustellen. Die Ampel hat sich das Vorhaben sogar selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben – doch noch macht Finanzminister Lindner das nötige Geld nicht locker. Jährlich rund zehn Milliarden Euro würde dies für den Bund bedeuten.

Werner kritisiert neben den höheren Belastungen für die Bürger durch das geplante Gesetz auch die bei Apotheke vorgesehenen Kürzungen. In ihrer Mitteilung heißt es dazu: „Durch eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung des Apothekenabschlags um 23 Cent auf zwei Euro erhält eine durchschnittliche Apotheke rund 6.500 Euro pro Jahr weniger Apothekenhonorar. Hier bräuchte es eine Ausnahmeregelung zumindest für Apotheken in ländlichen Räumen, um deren Bestand nicht zu gefährden“.

Die Linken-Politikerin hat auch für die geplanten Sparbeiträge bei den Ärzten wenig übrig: Die Aufhebung der 2019 eingeführten Neupatientenpauschale werde „wahrscheinlich zu einer Reduzierung der Neuaufnahme von Patientinnen und Patienten führen“, erklärt sie. Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) habe die Anzahl der Neupatienten in Deutschland in der Zeit von 2019 bis 2021 um zwölf Prozent zugenommen. Der Anstieg in Thüringen betrage 18 Prozent und sei der dritthöchste in Deutschland. „Thüringer Arztpraxen haben somit von dieser Regelung mehr profitiert als Arztpraxen in anderen Regionen“, so Werner.

Abschließend verweist die Ministerin darauf, dass gleichzeitig mit den beispielhaft genannten Kürzungen auch für Apotheken und Arzt- beziehungsweise Zahnarztpraxen die Energiekosten deutlich steigen. „Hier bedarf es dringend einer Entlastung durch den Bund“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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