KBV und GKV

Kassenärzte bekommen 2 Prozent mehr Honorar im Jahr 2023

Traunstein - 16.09.2022, 15:30 Uhr

KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen ist bitter enttäuscht. (x / Foto: IMAGO / Jens Schicke)

KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen ist bitter enttäuscht. (x / Foto: IMAGO / Jens Schicke)


Mit der geplanten Streichung der Neupatientenregelung sind auch die Ärzte vom GKV-Spargesetz betroffen. Doch anders als die Apotheker erhalten sie im Jahr 2023 zumindest mehr Honorar als zuletzt: laut Berechnungen des GKV-Spitzenverbands sind es durchschnittlich 11.000 Euro pro Arzt. 

Am vergangenen Mittwoch hat der erweiterte Bewertungsausschuss, der sich aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2023 festgelegt. Danach steigt der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, um 2,0 Prozent. Das entspreche, so der GKV-Spitzenverband, etwa 780 Millionen Euro. 

Weitere Vergütungselemente, wie die Morbiditätsveränderung der Versicherten, neue Leistungen und der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen, führten insgesamt zu einer Erhöhung von voraussichtlich mehr als 1,4 Milliarden Euro, heißt es weiter in einer Pressemeldung des GKV-Spitzenverbands. Rechnerisch erhalte im kommenden Jahr jeder niedergelassene Arzt beziehungsweise Psychotherapeut rund 11.000 Euro zusätzlich an Honorar.

Aktuelle Preissteigerungen werden erst 2024 berücksichtigt 

Doch damit ist die KBV keineswegs zufrieden: Der Beschluss sei gegen ihre Stimmen erfolgt, teilt sie in ihren „Praxisnachrichten“ mit. Der Vorstand sei bitter enttäuscht. Das Ergebnis zeige, dass es kein wirkliches Interesse am Erhalt der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Strukturen gebe, die das Rückgrat der Versorgung für die Menschen im Land bildeten, wie zuletzt die Pandemie gezeigt habe. 

„Wir haben deutlich auf die aktuelle finanzielle Situation der Praxen hingewiesen, die insbesondere unter dem diesjährigen hohen Inflationsdruck leiden“, betont der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Doch der erweiterte Bewertungsausschuss sei nicht von der Systematik, dass jeweils die Kostenentwicklung des Vorjahres betrachtet werde, abgewichen. Dadurch könnten die aktuellen Preissteigerungen erst bei den Verhandlungen im kommenden Jahr für den Orientierungswert 2024 berücksichtigt werden. Für die Praxen sei das eine Katastrophe, heißt es weiter. Sie hätten bereits dieses Jahr mit deutlich höheren Kosten insbesondere im Bereich der Energie, aber auch beim Personal zu kämpfen.

Gassen: Wir werden einen Energiekostenausgleich fordern

Gassen kündigte an, dass die KBV nach dem heutigen Beschluss nicht locker lassen und einen Energiekostenausgleich fordern werde. „Wir werden auf die Kassen zugehen und schauen, ob wir hier eine Lösung finden, auch gegebenenfalls unter Zuhilfenahme des Wirtschaftsministeriums.“ Es gehe schließlich um eine kritische Infrastruktur, die durch die massiv explodierenden Energiekosten gefährdet sei und wie andere Bereiche dringend einen Ausgleich benötige.

Auch für die Apotheker könnte das Bundeswirtschaftsministerium ein Ansprechpartner für ihre finanziellen Probleme sein. Darauf hatte sogar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beim Deutschen Apothekertag ausdrücklich hingewiesen. Zwar blieb er dabei, dass der Kassenabschlag erhöht werden soll, merkte aber an, dass das Wirtschaftsministerium (Anmerkung: dies legt die Höhe des Fixzuschlags fest) dafür zuständig sei, Entlastungsmöglichkeiten zu finden.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

und täglich grüßt das Murmeltier...

von Thomas B am 17.09.2022 um 14:00 Uhr

Es ist wie beinahe jedes Jahr:
Die Ärzteschaft kann eine Honorarerhöhung durchsetzen während die Apothekerschaft es nicht mal schafft, eine Honorarkürzung zu verhindern. Ganz zu schweigen von einem - 1. ursprünglich uugesicherten und 2. seit mehr als 10 Jahren überfälligen und angesichts der aktuelllen Preisentwicklung überlebensnotwendigen - Inflationsausgleich oder gar einer angesichts der vielen hinzugekommenen zusätzlichen und nicht honorierten Leistungen echten Honorarerhöhung.... Aber Spargelfahrt first.....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

...

von Offizin Apothekerin am 16.09.2022 um 16:42 Uhr

So sieht also nach Herrn Lauterbach eine faire Verteilung der Kosten auf allen Schultern der Leistungserbringern aus ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: ...

von Torben Schreiner am 17.09.2022 um 9:20 Uhr

Genau, „Faire“ Verteilung! Jene, welche sich nicht wehren können! Dreistigkeit wird heutzutage beklatscht. Was sind wir nur für eine zahnlose Truppe?!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.