Bei den Übertragungswegen erwarten die Befragten, dass vor allem Papierausdrucke in den Apotheken landen werden (70 Prozent). Die Übertragung per eGK, die von anderen als sehr bedeutsamer Übertragungsweg gesehen wird, wird nach Einschätzung der Befragten einen Anteil von 14 Prozent haben. Die E-Rezept-App der Gematik werde mit 11 Prozent eine eher untergeordnete Rolle spielen, so die Prognose. Für andere Einlösewege, etwa „Nischenanwendungen wie der KIM-Messenger-Dienst“, sehen die Befragten einen Anteil von 5 Prozent.
Fast drei Viertel der Arztpraxen bis Jahresende dabei
9 Prozent der Anfang des Monats befragten Praxen in Westfalen-Lippe (ausschließlich Allgemeinmediziner) haben das E-Rezept im Einsatz. 72 Prozent planen, es bis zum Jahresende einzuführen. Bemerkenswert findet gesund.de, dass rund die Hälfte der Praxen aktuell aber noch nicht weiß, über welchen Weg sie ihren Patient:innen das E-Rezept zur Verfügung stellen wollen. Bei den Praxen, die sich bereits festgelegt haben, erklären 70 Prozent den Papierausdruck zur Einlösung des E-Rezepts nutzen zu wollen. Die eGK oder auch die Gematik-App spielen auch bei den befragten Arztpraxen eine untergeordnete Rolle. Sie sind zudem der Auffassung, dass rund 80 Prozent der Patient:innen weiterhin den Papierausdruck bevorzugen werden.
„Die Ergebnisse bestätigen uns in unserem Weg, eine einfache Lösung für die Patient:innen anzubieten, mit der sie ausgedruckte E-Rezepte einfach und sicher über die App von gesund.de an die Apotheke ihrer Wahl übermitteln können. Gleichzeitig bekräftigen wir das Ziel, dass gesund.de den Weg zu einer vollständig digitalen Übermittlung der E-Rezepte gerne gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern gestaltet und dabei konsequent die Vorteile für die Patient:innen in den Mittelpunkt stellt“, sagt Peter Schreiner, Vorsitzender der
Geschäftsführung von gesund.de.
Allerdings wird es den direkten Weg aus dem E-Rezept-Fachdienst in die Apps von gesund.de und anderer Plattformanbieter wohl nicht geben. Im vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz ist eine direkte Schnittstelle für Drittanbieter zum E-Rezept-Fachdienst nicht vorgesehen. Zudem soll geregelt werden, dass keine E-Rezept-Token über Schnittstellen übertragen werden dürfen. Somit bleibt nach aktuellem Stand für die Drittanbieter, zu denen auch gesund.de gehört, auf die Übertragung des Abbilds des Tokens zu setzen. Die ABDA möchte auch dies gerne unterbinden. Was letztlich gehen wird und was nicht, werden wir wohl erst wissen, wenn das Gesetz in trockenen Tüchern ist.
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