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Knapp 7.000 Euro gehen an 89 Apotheken
NNF erlässt ersten Auszahlungsbescheid für pharmazeutische Dienstleistungen
Am vergangenen Montag hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV erstmals einen Auszahlungsbescheid für pharmazeutische Dienstleistungen erlassen. Insgesamt knapp 7.000 Euro werden ausgezahlt, begünstigt sind 89 Apotheken.
Es ist eine besondere Premiere: Zum ersten Mal fließt jetzt Geld für das Erbringen pharmazeutischer Dienstleistungen an die Offizinen. Wie der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands auf seiner Website informiert, hat er am Montag den ersten Auszahlungsbescheid erlassen. Demnach erhalten 89 Apotheken für das zweite Quartal 2022 insgesamt 6.922,17 Euro aus dem Fonds.
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Wegen der Anlaufphase konnten allerdings noch nicht alle Dienstleistungen aus dem zweiten Quartal an den NNF gemeldet werden, heißt es weiter. „Diese werden den Apotheken dann zusammen mit den Dienstleistungen aus Q3 entgolten.“ Der Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen war am 10. Juni gefallen, seither dürfen die Offizinen sie anbieten.
Eingezahlt wird jedoch bereits seit Ende 2021 – das Geld, das sich nun im Topf befindet, steht den Apotheken später noch zur Auszahlung zur Verfügung. Insgesamt 77.850.013,79 Euro an Treuhandvermögen aus der ersten Jahreshälfte 2022 werden laut NNF in das Ausschüttungsvolumen des dritten Quartals übertragen. Die Verwaltungskostenquote liegt bei 1,59 Prozent.
Diese Leistungen haben die Apotheken erbracht
In der Mitteilung dröselt der NNF zudem auf, welche Leistungen die Apotheken konkret geltend gemacht haben: Im Juni 2022 wurden demnach 97 Kunden öffentlicher Apotheken eingehend in der Benutzung eines Inhalators geschult, bei 89 Hypertonie-Patienten wurde ein standardisierter Blutdruck-Check durchgeführt und von einer erweiterten Medikationsberatung profitierten 31 Patienten mit Polymedikation sowie ein Patient mit oraler Anti-Tumortherapie.
3 Kommentare
6.299,17 € für Apothekendienstleistungen
von Dr. Hardt am 26.09.2022 um 8:57 Uhr
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Jackpot!
von Andreas Grünebaum am 21.09.2022 um 18:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Jackpot
von Thomas Kerlag am 22.09.2022 um 8:19 Uhr
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