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Kommentar
Kassen und DAV: Verdient die Selbstverwaltung ihren Namen noch?
In letzter Zeit gelingt es der Apothekerschaft und Kassen meist nicht, sich über die Honorierung bestimmter Leistungen zu einigen. Die Folge: Die Verfahren landen vor der Schiedsstelle. Dass diese so häufig angerufen wird, kann eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein, meint DAZ-Chefredakteurin Julia Borsch.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV), der die finanziellen Interessen der Apothekerschaft vertritt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben es schon wieder getan. Oder sollte man eher sagen, sie haben es schon wieder nicht getan? Wie schon bei den pharmazeutischen Dienstleistungen und der Hilfstaxe zu Cannabis, um nur zwei Beispiele zu nennen, konnten die beiden Parteien auch bei den Modalitäten und der Vergütung für die Grippeimpfung in den Apotheken auf dem Verhandlungswege keine Einigung erzielen. Die Konsequenz ist bekannt: Das Verfahren landet – oft nach langwierigen Verhandlungen – üblicherweise vor der Schiedsstelle, die dann eine Entscheidung trifft. Anders allerdings bei den Verhandlungen zur Grippeimpfung, hier hat man sich entschieden, zunächst weiter zu verhandeln.
Die Schiedsstelle anzurufen, ist im Einzelfall in Ordnung und auch so vorgesehen. Im Regelfall sollen sich aber die Organe der Selbstverwaltung, in diesem Fall Kassen und die Apothekerschaft, untereinander einigen. Das ist explizit so gewünscht. Die Selbstverwaltung hat einen hohen Stellenwert und große Macht im Gesundheitswesen.
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Doch was den DAV und den GKV-Spitzenverband betrifft, scheint es zuletzt nicht mehr die Ausnahmen zu sein, sondern die Regel, dass ewig erfolglos verhandelt und dann die Schiedsstelle angerufen wird. Das ist dem Gesetzgeber durchaus schon aufgefallen. Das hält ihn zwar nicht davon ab, den beiden Parteien immer wieder neue Aufgaben aufzugeben. Aber unter anderem in das Pflegebonusgesetz, mit dem die Grippeimpfung in den Apotheken als Regelleistung verankert wurde, hat er Fristen geschrieben, innerhalb derer eine Einigung über die Vertragsdetails zu erzielen ist – und in diesem Fall sogar auch eine für die Schiedsstelle. Sanktionen zieht das Überschreiten dieser Fristen allerdings nicht nach sich.
Vielleicht sollte man sich an dieser Stelle fragen, ob der vorgesehene Weg noch funktioniert. Zumal man mitunter den Eindruck hat, dass zumindest eine der beiden Parteien gar keine vernünftige Einigung erzielen will. Langwierige, ergebnislose Verhandlungen und das Schiedsstellenverfahren verursachen übrigens auch Kosten. Nicht nur direkt, sondern auch indirekt. So mussten beispielsweise bei den pharmazeutischen Dienstleistungen bereits eingezogene Gelder temporär wieder ausgezahlt werden, weil Kassen und DAV sich nicht einigten und deswegen die Honorare nicht abgerufen werden konnten. Bei den Grippeimpfungen könnte die Unfähigkeit, sich zu einigen, den Impfstart in den Apotheken verzögern. Vielleicht sollte sich der DAV von den Kassenärzten etwas abschauen, denen es nahezu jedes Jahr gelingt, eine Honorarerhöhung herauszuschlagen, ganz ohne Schiedsstelle.
Schon mehrfach hat in der Vergangenheit der Gesetzgeber eingegriffen, wenn die Selbstverwaltung nicht zurande kam. So wurde beispielsweise vor Jahren der Kassenabschlag per Gesetz festgeschrieben, nachdem sich DAV und Kassen jedes Jahr wieder darüber gestritten hatten. Und auch bei der Gematik griff das zuständige Ministerium durch: Nachdem die Selbstverwaltung sich jahrelang gegenseitig und damit die Digitalisierung blockiert hatte, übernahm das damals von Jens Spahn (CDU) geführte Haus kurzerhand die Mehrheit in der Gesellschafterversammlung. Seitdem bewegt sich was.
In den fortgeführten Verhandlungen zur Grippeimpfung, spätestens aber wenn Kassen und Apotheker die nächste Aufgabe bekommen, bei der es eine Einigung zu erzielen gilt, wird sich zeigen, ob die Selbstverwaltung in diesem Bereich ihrem Namen noch gerecht wird oder man das Procedere grundsätzlich hinterfragen sollte. Ob das dann für die Apotheken besser oder schlechter wird, lässt sich schwer abschätzen. Zumindest waren die Honorare, die das Bundesgesundheitsministerium für die Leistungen im Zuge der Pandemie festgelegt hat, besser als manches, was der DAV verhandelt hat.
3 Kommentare
Welten prallen aufeinander
von Claus Schäfer am 23.09.2022 um 11:49 Uhr
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einfach nur Fassungslosigkeit
von Thomas B am 23.09.2022 um 11:30 Uhr
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Da wir eh im Zeitalter der Wortneuschöpfungen leben....
von Dr. House am 23.09.2022 um 10:31 Uhr
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