Nacht- und Notdienstfonds

Notdienstpauschale für zweites Quartal 2022 beträgt 402,63 Euro

Stuttgart - 23.09.2022, 15:15 Uhr

Die Pauschale für jeden Vollnotdienst ist im Vergleich zum Vorquartal leicht gestiegen. (Foto: pix4U/AdobeStock)

Die Pauschale für jeden Vollnotdienst ist im Vergleich zum Vorquartal leicht gestiegen. (Foto: pix4U/AdobeStock)


Die 18.227 deutschen Apotheken haben im zweiten Quartal dieses Jahres 96.710 Vollnotdienste geleistet. Die Pauschale für jeden geleisteten Vollnotdienst in diesem Zeitraum wurde nun vom Deutschen Apothekerverband auf 402,63 Euro festgelegt. Damit liegt sie um 7,24 Euro höher als im Vorquartal.

Im zweiten Quartal 2022 stehen auf dem Treuhandkonto des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) 38.938.327,30 Euro zur Verfügung, um für die Notdienstpauschalen an die Apotheken ausgezahlt zu werden. Das teilte der NNF in einer Presseinformation mit. Daraus ergibt sich für die 96.710 erbrachten Vollnotdienste der Apotheken jeweils eine Pauschale in Höhe von 402,63 Euro. Die Bedingung für Vollnotdienste ist dabei, dass sie von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr geleistet worden sind. Die Auszahlung durch den NNF sollte bereits Ende der vergangenen Woche angewiesen worden sein, sie erfolgt direkt an die Apotheken.

Wie kommt die Notdienstpauschale zustande?

Der Deutsche Apothekerverband (DAV), der hinter dem NNF steht, setzt für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss für geleistete Vollnotdienste gemäß § 20 Absatz 3 Apothekengesetz fest. Dabei wird die beschlossene Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) von den Einnahmen abgezogen. Zum 9. September 2022 wies das Treuhandkonto des NNF einen Einnahmenstand von 39.188.327,30 Euro auf, der sich aus den Vorquartalen und dem zweiten Quartal 2022 ergab. Bei diesem Einnahmenstand können immer nur fristgerecht eingegangene Gelder als Einnahmen berücksichtigt werden. Kommen sie nicht zeitgerecht auf das entsprechende Konto, so werden sie auf das nächste Quartal übertragen.

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Den Einnahmen stehen im zweiten Quartal 2022, wie im Vorquartal (Q1/2022), Verwaltungsausgaben in Höhe von 250.000 Euro gegenüber. Somit ergibt sich ein Ausschüttungsvolumen von 38.938.327,30 Euro, das sich auf 96.710 erbrachte Vollnotdienste verteilt. Die Verwaltungsaugabenquote beträgt 0,64 Prozent.

Vergleich zum Vorquartal: mehr Vollnotdienste und höhere Packungsabgabemenge

Die Zahl der Vollnotdienste stieg nach den vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern im zweiten Quartal 2022 im Vergleich zum Vorquartal von 95.865 (Q1/2022) auf 96.710. Auch die Notdienstpauschale erhöhte sich von 395,39 Euro (Q1/2022) auf 402,63 Euro im zweiten Quartal. Daraus ergibt sich ein Anstieg der Pauschale um 7,24 Euro.

Dass sich die Pauschale trotz einer gestiegenen Anzahl an Notdiensten erhöhte, liegt an der ebenfalls gestiegenen Packungsabgabemenge. Im zweiten Quartal dieses Jahres wurden 186.410.213 Rx-Packungen abgegeben. Damit lag die Packungsabgabemenge um 2,54 Prozent höher als im Vorquartal (Q1/2022) und sogar um 5,57 Prozent höher als im zweiten Quartal des Vorjahres (Q2/2021).

Höchste Pauschale seit dem ersten Quartal 2022

Betrachtet man allerdings die Anzahl der geleisteten Notdienste der vergangenen sechs Quartale von Q1/2021 bis Q2/2022, so liegt der Wert des zweiten Quartals 2022 auf Platz 5. Die meisten Notdienste ab Januar 2021 wurden im vierten Quartal 2022 geleistet, sie beliefen sich auf 98.663.

Die Notdienstpauschale des zweiten Quartals, die aktuell ausgezahlt wird, liegt im Vergleich zu den vergangenen sechs Quartalen mit 402,63 Euro ganz knapp am höchsten. Gefolgt wird sie von der Pauschale des vierten Quartals 2022 in Höhe von 402,31 Euro. Der niedrigste Betrag der Pauschale wurde im zweiten Quartal 2021 mit 372,40 Euro erreicht.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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