Prüfbitten zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

BMG soll gedeckelte Marge und Nullretaxationen prüfen

Berlin - 28.09.2022, 14:10 Uhr

Das BMG hat von den Gesundheitspolitiker:innen der Ampel-Fraktionen zahlreiche Prüfbitten für das Spargesetz mit auf den Weg bekommen. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Das BMG hat von den Gesundheitspolitiker:innen der Ampel-Fraktionen zahlreiche Prüfbitten für das Spargesetz mit auf den Weg bekommen. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)


Gesundheitspolitiker:innen der Ampel-Fraktionen haben sich bereits einige Gedanken zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gemacht. Ihre Ideen soll das BMG nun prüfen. Für Apotheken interessant: Keine der Fraktionen scheint den höheren Kassenabschlag infrage zu stellen. Doch die Grünen wünschen sich, dass man sich mit Nullretaxationen befasst und die FDP wüsste gern, was eine Deckelung der 3-Prozent-Marge einsparen könnte und wie sich eine Streichung der Importquote finanzieren ließe.  

Schon bevor das parlamentarische Verfahren richtig startete, haben die Fachpolitiker:innen der Ampel-Fraktionen den Regierungsentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz genauer unter die Lupe genommen. Zu einem ersten Berichterstattergespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das bereits vor der ersten Lesung im Bundestag stattfand, haben sie jeweils einen Katalog von Prüfbitten mitgebracht. Dieser soll sich das BMG nun annehmen. Die Bitten betreffen so ziemlich jeden Aspekt des Gesetzentwurfs – besonders lang ist die Liste der Grünen-Fraktion, am kürzesten die der SPD.

Höherer Kassenabschlag für gestrichene Importquote?

Es geht um die Pläne im Gesetz, aber auch um andere Ideen, die die Fraktionen zusätzlich einbringen wollen. Unter den vielen angesprochenen Punkten finden sich auch solche zu Apotheken beziehungsweise Arzneimitteln. Allerdings ist zunächst festzustellen, dass die vorgesehene temporäre Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro offenbar bei keiner Fraktion auf großen Widerstand stößt. Erwähnung findet der Apothekenabschlag lediglich bei der FDP. Allerdings in einem etwas anderen Sinne, als man denken würde. Die FDP-Fraktion bittet nämlich um Prüfung, „um welchen Betrag der Apothekenabschlag zusätzlich erhöht werden müsste, um die Streichung der Importförderklausel daraus vollständig zu refinanzieren“. Die Streichung der Importförderklausel hatte kürzlich erst der Bundesrat wieder eingefordert. Dies ist auch ein Anliegen der Apotheken – aber um den Preis eines höheren Abschlags an die Krankenkassen?

Was bringt eine Deckelung der 3-Prozent-Marge auf 45 Euro?

Und die FDP stellt noch andere Überlegungen zu Apotheken an: Im Blick hat sie die 3-Prozent-Marge auf Rx-Arzneimittel, die Apotheken neben der Fixvergütung erhalten. Vom Ministerium will die Fraktion wissen: „Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?“

Die FDP-Fraktion interessiert zudem ein weiterer möglicher Einspareffekt:  Wie hoch wäre der, wenn die Leistungen der „besonderen Therapierichtungen“ nicht mehr zu den Satzungsleistungen zählen dürften?

Grüne für Bürokratieabbau

Freundlicher klingen da die Überlegungen der Grünen-Fraktion: Ihr fallen zum Thema Bürokratieabbau und Hebung von Effizienzreserven nämlich die Nullretaxationen ein. Allerdings haben die Grünen es nicht ganz so eilig. Das BMG soll eine gesetzliche Regelung prüfen, durch die das Ministerium dann selbst beauftragt wird, bis zum 30. Juni 2023 Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Antragsverfahren vorzulegen – „wie insbesondere Einführung einer Bagatellgrenze zur Vereinfachung von Antragsverfahren in der Hilfsmittelversorgung, Abschaffung der Nullretaxation bei Apotheken und Heilmittelerbringern, Ermöglichung langfristiger Verordnungen bei langfristigem Hilfsmittelbedarf von chronisch kranken Versicherten sowie weiteren Maßnahmen“.

SPD: Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Bei der SPD-Fraktion bleiben Apotheken in den Prüfbitten zwar unerwähnt, aber hier regt man nochmal an, nach Möglichkeit den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel ab 2023 auf 7 Prozent abzusenken. Dafür wäre auch die ABDA zu haben – sofern zugleich der Apothekenabschlag als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer definiert würde.

Nun bleibt die heutige öffentliche Anhörung abzuwarten – und was das BMG mit den Prüfbitten aus den Fraktionen macht. Es geht häufig nur darum, konkrete Kosten oder Einsparungen darzulegen. Möglicherweise können Anregungen aus den Fraktionen aber auch zu Formulierungshilfen für Änderungsanträge führen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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7 Kommentare

3% Deckel

von Kleiner Apotheker am 30.09.2022 um 9:19 Uhr

Wenn die 3% auf 45 Euro gedeckelt werden, zahlen wir drauf.
Einige Beiträge die wir zahlen müssen, sind umsatzabhängig.
Apothekerkammer, Apothekerverband und auch der Steuerberater (Jahresbilanz Erstellung) berechnen nach Umsatz.
Ab ca 1500 Euro pro Packung wären dann die Kosten höher als der Ertrag.

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Sinnvoller Vorschlag ...

von Jochen Schmitz am 29.09.2022 um 10:28 Uhr

... wenn der Höchsteinkaufspreis eines von der GKV getragenen Arzneimittels künftig1500€ beträgt. Das wären bei 3% dann 45€.

Der Gesetzgeber sollte sich dringend die Preisbildung von sogenannten Innovationen durch die Pharmaindustrie ansehen.

Ich spreche aus fast 2 Jahrzehnten Berufserfahrung in der Pharmaindustrie (keine Spekulation!).
Die Preise bei Hochpreisern werden nämlich schlicht durch Marktbeobachtung (was ist preislich möglich?) und willkürliche (!!!) Festlegung (wo liegt eine Schmerzgrenze?) festgelegt.
Glauben Sie mir, echt kalkuliert wird nur bei den billigen Arzneimitteln (auch da sind aber die Herstellermargen entsprechend hoch - außer bei Rabattverträgen)
Und lassen Sie sich nicht blenden von wegen Forschungs- und Studienkosten, die werden nur bei der Machbarkeitsentscheidung durch den Pharmakonzern herangezogen.

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AW: Sinnvoller Vorschlag - wirklich?

von Thomas B am 29.09.2022 um 17:24 Uhr

Ihrer Argumentation entnehme ich, dass Sie nicht in der Apotheke arbeiten. Ihr Überlegungen mögen zwar einzeln für sich schlüssig sein, aber die Kausalkette stimmt nicht. Der Deckel trifft die falschen Akteure! Die Apotheke hat weder an der Preisbildung noch an der Verordnung Anteil. Im Gegenteil, Hochpreiser vesucht jeder zu vermeiden, weil das Ausfallrisiko und die Vorfinanzierung die Marge schon jetzt mehr als auffrisst. Ihre Überlegungen der Preisgestaltung haben auf Stufe des HAP tatsächlich einen Wahrheitsgehalt - für Neuausbietungen, die mind. einen "erheblichen Zusatznutzen" vom GBA bescheinigt bekommen. Aber dann ausschliesslich die letzte Handelsstufe mit dem geringsten Anteil (GH-Stufe ausgeklammert, da die meisten Hochpreiser nicht über GH vertrieben werden) am Gesamtpreis zur Kasse bitten zu wollen, die weder auf die Preisgestaltung noch die Verordnung Einfluss nehmen können, ist sachlich schlicht falsch und keinesfalls zielführend.

Was wäre wenn?

von Andreas Grünebaum am 28.09.2022 um 19:42 Uhr

Frage: „Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?“
Den zweiten Teil der Frage könnte ich für unsere Apotheken leicht beantworten: Dann gäbe es bei den GKV Versicherten "Lieferschwierigkeiten", "unvorhergesehene Engpässe" und vieles mehr, was die Versorgung zur Zeit leider, leider sehr schwierig, langwierig und fast unmöglich macht. Dazu Vorauskasse und Barzahlung bei den Privatversicherten.
Wer würde sich das Risiko eines Zahlungsausfalles, Retax, Tod des Versicherten vor Auslieferung oder das Risiko des Herstellerinkassos garniert mit Vorfinanzierung für die GKV oder Privatpatienten in Höhe einer bis zu 5-stelligen Summe für einen "Ertrag" von 35 Euro freiwillig ans Bein binden?
Fazit: haben wir dann nicht mehr, brauchen wir dann nicht mehr und bekommen wir sobald nicht mehr herein!

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Apothekenabschlag

von Rita Längert am 28.09.2022 um 17:24 Uhr

Also eine Energiekostenumlage zugunsten der krankenKassen-Mitarbeiter im Homeoffice, damit diese nicht frieren müssen bei der schweren Arbeit, alleinig finanziert von den Apotheken wäre doch auch noch eine Option (wahlweise auch Tankgutscheine für die Krankenkassenvorstände).

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Auch FDP

von Karl Friedrich Müller am 28.09.2022 um 14:44 Uhr

DAX Manager mit 25% Lohn plus. In Deutschland dürfen halt nur die Richtigen verdienen.
Die Kleinen räumt man ab, zerstört und vernichtet. Nur, was tun die Manager zum Wohl des Volkes? Wen würde man mehr vermissen? Apotheken vor Ort oder den unbekannten, saturierten Steuervermeider?
Die Politik ist völlig irrational. Zum Wohl des Volkes. Ich lach mich tot.
Warum wird sich ständig an unserem Honorar gekürzt?
So ist die Arbeit nicht mehr darstellbar.
Die teuren Sachen gibts dann halt nicht mehr in der Apotheke. Es ist jetzt schon zu risikoreich.

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AW: Auch FDP

von Karl Friedrich Müller am 28.09.2022 um 14:48 Uhr

PS: und die MwSt? Wird die auch gedeckelt?
Das ist so grandios unverschämt.

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